24.12.2024 ● Sonja Zuckerstätter
Im Urlaub arbeiten: Ist das erlaubt?
Dein Arbeitgeber erwartet, dass du auch im Urlaub erreichbar bist? Oder du nutzt die freie Zeit gerne, um zusätzliches Geld zu verdienen? In beiden Fällen solltest du wissen, ob im Urlaub arbeiten überhaupt erlaubt ist. Das erfährst du hier – inklusive dem neuen „Workation“-Trend, der Arbeit und Urlaub verbindet.
Die Definition von Urlaub ist, nicht zu arbeiten
Als Arbeitnehmer in Österreich hast du ein Recht auf Ruhezeiten. Dazu zählt auch ein Jahresurlaub von meistens insgesamt 5 Wochen. Per Gesetz ist dieser Urlaub eine Erholungsmöglichkeit für dich. Es geht also darum, dass du dich von deiner Arbeit ausruhen kannst. Denn wer sich nie erholt, könnte früher oder später ins Burnout rutschen.
Die Erholungsmöglichkeit ist ein Recht, das du als Arbeitnehmer hast. Aber in gewisser Weise hast du auch die Pflicht, dich zu erholen. Denn der Urlaub ist auch dafür da, dass du wieder fit und bereit für die Arbeit bist, wenn du zurückkehrst. Demnach stellen sich viele Arbeitnehmer zwei Fragen:
- Muss ich im Urlaub arbeiten?
- Darf ich im Urlaub arbeiten?
Die erste Frage lässt sich leicht beantworten: Du musst im Urlaub nicht arbeiten und nicht erreichbar sein. Auch ein Diensthandy verpflichtet dich nicht dazu! Die zweite Frage ist etwas komplizierter. Denn du darfst im Urlaub arbeiten, aber nicht jede Arbeit machen. Worauf du achten musst, erklären wir dir gleich. Denn vorher stellt sich die Frage, ob sich Arbeit und Urlaub auch vereinbaren lassen.
Workation: Arbeit & Urlaub verbinden
Immer öfter hört man in letzter Zeit den Begriff der „Workation“. Das ist eine Kombination aus Arbeit und Urlaub, bei der du deinen Arbeitsort vorübergehend an einen Urlaubsort verlagerst. Dieses New-Work-Konzept spricht vor allem viele junge Menschen an, doch es ist gar nicht so schön, wie es klingt. Denn wenn du schon im Ausland bist, dann möchtest du wahrscheinlich nicht den ganzen Tag arbeiten. Und eine Workation ist eben kein Urlaub und nicht zur Erholung gedacht!
Eine Workation ist außerdem in vielen Berufen gar nicht möglich. Wenn du vor Ort arbeitest – von Lager und Produktion über die Pflege bis zum Handwerk – kannst du nicht einfach aus dem Ausland arbeiten. Die Workation eignet sich also eher für Jobs, die am Computer und im Homeoffice erledigt werden. Hier gibt es durchaus Arbeitgeber, die erlauben, einen bestimmten Anteil des Jahres als Workation aus dem Ausland zu arbeiten. Darauf kannst du bei der Jobsuche achten, wenn es dir wichtig ist.
Zwei Arten von Arbeiten im Urlaub
Die Frage, ob du im Urlaub arbeiten darfst, ist also nicht so einfach zu beantworten. Dabei gibt es zwei Optionen: Du hast dir Urlaub genommen, aber leistest trotzdem etwas für deinen Arbeitgeber. Oder du gehst im Urlaub einer zweiten Tätigkeit nach, also einem Nebenjob. Dafür gibt es jeweils unterschiedliche Regelungen.
1. Im Urlaub für deinen Arbeitgeber arbeiten
Es ist nicht verboten, in deinem Urlaub für deinen Arbeitgeber zu arbeiten. Es kann dich beispielsweise kaum jemand davon abhalten, Anrufe anzunehmen oder E-Mails zu beantworten, sofern du Zugriff darauf hast. Streng genommen ist das aber kein Urlaub, da es keine Erholungszeit ist. Während du dich mit der Arbeit beschäftigst, unterbrichst du also deinen Urlaub und leistest Arbeitszeit.
Das ist also grundsätzlich in Ordnung, wenn du das so willst. Zumindest gibt es meistens keine Konsequenzen, denn die meisten Arbeitgeber werden sich nicht beschweren, wenn du im Urlaub arbeitest. Wichtig ist aber, dass du nicht musst! Du solltest dir deine Erholungszeit nehmen, denn du hast schließlich ein Recht darauf.
2. Arbeiten im Urlaub bei anderem Arbeitgeber
Etwas komplizierter wird es, wenn du im Urlaub einer zweiten Tätigkeit nachgehen willst. Denn du bist schließlich verpflichtet, dich zu erholen. Ein Nebenjob im Urlaub ist also nur erlaubt, wenn er nicht deine Erholung verhindert. Du solltest das sicherstellen, bevor du im Urlaub arbeitest.
Dafür gibt es einige Richtlinien, welche Arbeiten im Urlaub erlaubt sind:
- Ehrenamtliche Tätigkeiten, für die du nicht bezahlt wirst
- Arbeiten für dich selbst, also beispielsweise eine Renovierung zu Hause
- Gefälligkeiten, zum Beispiel Hilfe für Familienmitglieder oder Nachbarn
- Bezahlte Arbeiten, die nicht dem Erholungszweck widersprechen
Am wichtigsten ist der letzte Punkt. Denn zusätzliches Geld darfst du im Urlaub nur verdienen, wenn du dich trotzdem erholen kannst. Dein Nebenjob darf also nicht den gleichen Zeitaufwand und die gleiche Belastung bedeuten, wie dein Hauptjob, von dem du dich gerade erholen sollst.
Wann ein Nebenjob im Urlaub nicht erlaubt ist
Bevor du deine Nebentätigkeit im Urlaub beginnst, musst du also genauer wissen, welche bezahlten Arbeiten nicht erlaubt sind. Halte dich dabei an diese Regeln, um keine Probleme mit deinem Arbeitgeber zu bekommen:
- Dein Nebenjob im Urlaub muss weniger Zeit und weniger Belastung bedeuten als dein Hauptjob.
- Die Arbeit muss in einem anderen Geschäftszweig liegen. Wenn du beispielsweise im Urlaub als Skilehrer oder Badeaufsicht arbeiten willst, ist das eher in Ordnung, als in deiner Branche zu bleiben.
- Deine Nebentätigkeit darf nicht unter die Konkurrenzklausel fallen. Die wird meistens im Dienstvertrag festgelegt und verbietet dir, für die Konkurrenz zu arbeiten.
Diese Regeln solltest du unbedingt beachten, bevor du einen Nebenjob beginnst. Denn bei einer nicht erlaubten Arbeit im Urlaub, kann dich dein Arbeitgeber fristlos entlassen!
Was, wenn du doch im Urlaub arbeiten musst?
Grundsätzlich darfst du dich also weigern, im Urlaub zu arbeiten. Du bist schließlich freigestellt, darfst dich erholen und musst nicht für deinen Arbeitgeber erreichbar sein. Leider gibt es trotzdem Arbeitgeber, die sich daran nicht halten. Du musst dich nicht dazu zwingen lassen, im Urlaub zu arbeiten! Das ist aber leichter gesagt als getan. Wenn dein Arbeitgeber immer wieder deine Erholungszeit stört, wird es vielleicht Zeit, den Job zu wechseln. Denn es gibt auch Unternehmen, die dich im Urlaub wirklich in Ruhe lassen!
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