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Kündigung: Rechte als Arbeitnehmer

16.11.2023 Sonja Zuckerstätter

Kündigung: Diese Rechte hast du als Arbeitnehmer*in

Eine Kündigung durch den Arbeitgeber ist im ersten Moment ein Schock. Wenn auch du von einer Kündigung betroffen bist, solltest du aber möglichst Ruhe bewahren. Denn als Arbeitnehmer*in hast du Rechte, die du unbedingt kennen und nutzen solltest. Dabei ist eine Kündigung durch den Arbeitgeber sogar oft von Vorteil für dich. Die folgenden Punkte sind besonders gut zu wissen, wenn du gekündigt wurdest.

Kündigungsfristen und Formalitäten

Eine Kündigung durch den Arbeitgeber unterliegt strengen Regeln, an die sich Unternehmen unbedingt halten müssen. Diese sind im Angestelltengesetz (AngG), in Kollektivverträgen und in deinem persönlichen Dienstvertrag festgelegt. Dabei gilt für dich immer in erster Linie das, was in deinem individuellen Arbeitsvertrag steht. Um die folgenden Formalitäten und Fristen herauszufinden, solltest du also zunächst deinen Vertrag zur Hand nehmen. 

Wann ist eine Kündigung offiziell?

Eine Kündigung durch den Arbeitgeber ist sofort wirksam, wenn sie ausgesprochen wurde. Gesetzlich reicht also die mündliche Aussprache der Kündigung, um diese offiziell zu machen. Es ist aber für beide Seiten ratsam, die Kündigung auch schriftlich festzuhalten. Als Arbeitnehmer*in solltest du also jedenfalls nach einem schriftlichen Kündigungsschreiben fragen, sobald du mündlich darüber informiert wurdest. So hast du die Kündigung schwarz auf weiß. 

Übrigens steht der Begriff „Kündigungstermin“ nicht für den Tag, an dem die Kündigung ausgesprochen wurde. Der Kündigungstermin ist jener Tag, ab dem die Kündigung geltend wird. Er legt also das tatsächliche Ende deines Arbeitsverhältnisses fest. So kann etwa bei einer dreimonatigen Kündigungsfrist die Kündigung am 30. September ausgesprochen werden – der Kündigungstermin ist damit der 31. Dezember. 

Deine Kündigungsfrist herausfinden

Die Kündigungsfrist, an die sich Arbeitgeber halten müssen, ist individuell. Sie hängt meist davon ab, wie lange du bereits im Unternehmen tätig warst. So hast du laut Angestelltengesetz in den ersten beiden Jahren einen Anspruch auf sechs Wochen Kündigungsfrist. Ab dem sechsten Dienstjahr sind es bereits drei Monate. 

Besonders hier gilt aber immer, was in deinem Dienstvertrag steht. Der Arbeitgeber kann darin nämlich eigene Kündigungsfristen festlegen. Und mit deiner Unterschrift hast du diesen zugestimmt. Oft findet sich im Dienstvertrag aber nur der Hinweis auf das Angestelltengesetz oder deinen Kollektivvertrag. 

Fristlose Kündigung: Wann ist sie zulässig?

Eine fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber ist nur dann zulässig, wenn ein gesetzlicher Entlassungsgrund vorliegt. Dabei handelt es sich um schwerwiegende Vergehen durch Arbeitnehmer*innen, die für den Arbeitgeber unzumutbar sind. Auch die zulässigen Entlassungsgründe sind im Angestelltengesetz festgelegt. Darunter fällt zum Beispiel die Arbeitsverweigerung, Diebstahl oder Körperverletzung. 

Sollte deine fristlose Entlassung gerechtfertigt sein, so hast du einige finanzielle Nachteile zu erwarten. Zum Beispiel hast du vier Wochen lang keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Ganz anders sieht es aus, wenn deine firstlose Kündigung grundlos ausgesprochen wurde. Denn dann muss dein Arbeitgeber deine vollen Ansprüche aus der gesetzlichen Kündigungsfrist auszahlen. Auf diese Ansprüche gehen wir im Folgenden noch genauer ein. 

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Deine Ansprüche bei Kündigung durch den Arbeitgeber

Bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber hast du bis zum Kündigungstermin einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Das bedeutet also: Dein Gehalt muss bis zum Kündigungstermin ausgezahlt werden, egal ob dieser in sechs Wochen oder in fünf Monaten liegt. Gleichzeitig bist du aber auch verpflichtet, deine Arbeit weiter zu leisten. Außer dein Arbeitgeber stellt dich freiwillig vom Dienst frei. 

In deiner Kündigungsfrist solltest du auch an folgende Ansprüche denken, die du bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber hast: 

Endabrechnung nach Kündigung

Mit deiner letzten Gehaltszahlung vom Arbeitgeber erfolgt eine Endabrechnung, um deine restlichen finanziellen Ansprüche zu erfüllen. Hier werden etwa restliche Urlaubstage sowie etwaige Überstunden ausbezahlt, sofern du keinen All-in-Vertrag hast. Außerdem bekommst du einen Anteil des Urlaubs- und Weihnachtsgeldes – je nachdem, in welchem Monat dein Kündigungstermin liegt. So wird dein 13. und 14. Gehalt für jene Monate ausbezahlt, die du noch gearbeitet hast. In den meisten Fällen ist dein letztes Monatsgehalt also höher als deinen normaler Lohn. 

Postensuchtage für deine Jobsuche

Bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber hast du außerdem Anspruch auf Postensuchtage für deine Jobsuche. Diese kannst du nutzen, um nach offenen Stellen zu suchen, Bewerbungen zu schreiben und zu Bewerbungsgesprächen zu gehen. Innerhalb der Kündigungsfrist kannst du 1/5 der wöchentlichen Arbeitszeit als Postensuchtage nutzen. Du musst sie aber normalerweise selbst beim Arbeitgeber einfordern und kannst sie nicht in die nächste Woche mitnehmen. Am besten nutzt du diese Gelegenheit zur Jobsuche also schon ab dem Beginn deiner Kündigungsfrist. 

Dein Anspruch auf ein Dienstzeugnis

Als Arbeitnehmer*in hast du am Ende deines Dienstverhältnisses immer das Recht auf ein Dienstzeugnis. Darin müssen unter anderem die Art deiner Tätigkeit sowie Angaben zu deiner Person stehen. Arbeitgeber sind aber nicht dazu verpflichtet, Aussagen zur Qualität deiner Arbeit zu machen. Tun sie es doch, dann handelt es sich um ein „qualifiziertes Dienstzeugnis“. 

Das Dienstzeugnis soll dich bei deiner Jobsuche unterstützen, indem du es deinen Bewerbungen beifügen kannst. Deshalb ist es nicht zulässig, dass dein ehemaliger Arbeitgeber etwas Negatives über dich und deine Arbeitsleistung schreibt. Falls du ein negativ formuliertes Dienstzeugnis bekommst, so solltest du zunächst eine neue Version vom Arbeitgeber verlangen. Wenn sich dieser weigert, kannst du dich an die Arbeiterkammer wenden. 

Nach der Kündigung: So geht es weiter

Deine Kündigung ist rechtskräftig und der Kündigungstermin ist gekommen? Nachdem du deine letzte Gehaltszahlung überprüft und dein Dienstzeugnis erhalten hast, kannst du jetzt endlich nach vorne sehen. Dabei hast du weiterhin Ansprüche, die bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber geltend werden. 

Arbeitgeber-Kündigung und Arbeitslosengeld

Bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber hast du Anspruch auf Arbeitslosengeld. Und zwar schon ab dem ersten Tag nach Ende des Dienstverhältnisses. Dafür musst du aber die allgemeinen Voraussetzungen erfüllen und mindestens 52 Wochen in den letzten zwei Jahren gearbeitet haben. Wenn du bereits arbeitslos gemeldet warst, sind es 28 Wochen in den letzten zwölf Monaten. Du solltest dich dafür jedenfalls direkt arbeitslos melden, um deine Ansprüche sowie den Versicherungsschutz durch das AMS gleich zu nutzen. 

Dein Versicherungsanspruch nach Kündigung 

Mit dem Ende deines Dienstverhältnisses endet auch deine Kranken- und Sozialversicherung. Denn diese wird normalerweise über deinen Arbeitgeber abgeschlossen und bezahlt. Als Arbeitnehmer*in in Österreich hast du allerdings Anspruch auf eine sechswöchige Schutzfrist. In diesen sechs Wochen nach deinem Kündigungstermin bist du zwar nicht versichert, deine letzte Versicherung übernimmt aber dennoch die Kosten, falls du Medikamente oder ähnliches brauchen solltest. Trotzdem solltest du dich möglichst schnell um eine neue Versicherung kümmern – ob durch einen neuen Job oder das AMS. 

Die Jobsuche effizient angehen

Bestenfalls hast du deine Postensuchtage während deiner Kündigungsfrist gut genutzt und einen neuen Job gefunden – so kannst du direkt von einem zum nächsten Arbeitsvertrag übergehen. Falls nicht, solltest du spätestens jetzt die Jobsuche noch effizienter angehen. Sieh dir dazu unsere Bewerbungstipps an oder entdecke direkt zahlreiche offene Stellen auf HeuteJOBS.at. So gerät deine Kündigung bald in Vergessenheit. 


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