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Homeoffice Kosten

20.02.2024 Sonja Zuckerstätter

Arbeiten im Homeoffice: Wer trägt die Kosten?

In einigen Berufen kannst du zumindest teilweise von zuhause aus arbeiten. Denn durch die Corona-Pandemie hat sich das Angebot an Homeoffice-Jobs stark erhöht. Das wirft für Arbeitnehmer eine wichtige Frage auf: Wer muss die Kosten tragen, die im Homeoffice in Österreich entstehen? Wir erklären, um welche Kosten es sich dabei handeln kann – und wie du Geld sparen kannst.

Diese Kosten entstehen im Homeoffice

Es gibt zwei Arten von Kosten, die du für deine Arbeit im Homeoffice bedenken solltest: die einmaligen Anschaffungskosten und die regelmäßigen Fixkosten, die durch die Arbeit von zuhause aus entstehen.

Kosten für die Einrichtung des Homeoffice

Um im Homeoffice arbeiten zu können, brauchst du die passende Einrichtung. Dabei werden die Geräte – vom Laptop bis zur Tastatur – normalerweise vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt. Damit ist dein Homeoffice aber noch nicht komplett: Auch der Schreibtisch, der ergonomische Sessel, eine Lampe und ähnliche Einrichtungsgegenstände sind wichtig. All das zählt zu den einmaligen Kosten, die für die Arbeit im Homeoffice anfallen können. 

Laufende Homeoffice-Kosten für Arbeitnehmer

Wenn du regelmäßig im Homeoffice arbeitest, können dadurch auch laufende Mehrkosten entstehen. So verbrauchst du etwa mehr Energie, weil deine digitalen Arbeitsgeräte Strom verbrauchen. Auch die Heizkosten können durch die Arbeit im Homeoffice steigen: Wenn sonst keiner zu Hause wäre, müsstest du untertags gar nicht heizen. Falls du vorher keinen Internettarif hattest oder für die Arbeit eine größere Bandbreite brauchst, können auch höhere Internetkosten im Homeoffice entstehen. 

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Welche Homeoffice-Kosten trägt der Arbeitgeber?

Ob für die Einrichtung oder für den Strom: Du musst nicht alle Kosten selbst bezahlen, die durch das Arbeiten im Homeoffice anfallen. Denn für einen Teil davon muss dein Arbeitgeber aufkommen. 

Einmalige Anschaffungskosten im Homeoffice

Bei den einmaligen Kosten für das Homeoffice gibt es Regelungen, für welche Anschaffungen der Arbeitgeber verantwortlich ist: So muss dieser laut dem Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz (AVRAG) sämtliche digitalen Arbeitsmittel bereitstellen. Dazu gehören neben dem Laptop auch eine Maus und Tastatur, weil beides für die Bildschirmarbeit verfügbar sein muss. Auch Drucker, Headset, Monitor & Co fallen unter diese Regelungen. Falls dein Arbeitgeber die digitalen Arbeitsmittel nicht zur Verfügung stellt, kannst du dir die Kosten dafür ersetzen lassen. 

Bei der sonstigen Einrichtung im Homeoffice gilt diese Regelung nicht. So steht im ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) geschrieben, dass der Arbeitgeber außerhalb der Büroräume nicht für geeignete Arbeitstische, Arbeitsflächen und Sitzgelegenheiten sorgen muss. Diese Kosten musst du als Arbeitnehmer also in den meisten Fällen selbst tragen. 

Homeoffice-Pauschale 2024 für laufende Kosten

Für die laufenden Kosten kann dir dein Arbeitgeber eine steuerfreie Homeoffice-Pauschale auszahlen. Bis zu 3 Euro pro Tag für maximal 100 Tage im Jahr können gezahlt werden, ohne dass du und dein Arbeitgeber dafür Steuern bezahlen müsst: Die Homeoffice-Pauschale 2024 beträgt also maximal 300 Euro. 

Voraussetzung dafür ist auch, dass du an Homeoffice-Tagen wirklich den gesamten Arbeitstag von zuhause aus arbeitest. Die Homeoffice-Pauschale ist allerdings nicht verpflichtend. Du solltest dich aber jedenfalls bei deinem Arbeitgeber danach erkundigen, falls du sie bisher nicht bekommst. Außerdem kannst du sie bei der Steuer geltend machen, worauf wir gleich noch genauer eingehen. 

So kannst du im Homeoffice sparen

Tatsächlich sparen viele Arbeitnehmer automatisch Geld, indem sie im Homeoffice arbeiten. So entfällt etwa die Anreise ins Büro: Wenn du normalerweise mit dem Auto zur Arbeit fährst, sparst du also beim Benzin. Auch die Mittagspause kann im Homeoffice günstiger sein – du hast schließlich deine Küche zur Verfügung und musst dir kein teures Mittagessen kaufen. Bei regelmäßigen Homeoffice-Tagen brauchst du vielleicht sogar weniger Arbeitskleidung, die ebenfalls Geld kostet. So kannst du durch die Arbeit im Homeoffice Geld sparen. 

Homeoffice von der Steuer absetzen

Es gibt auch Möglichkeiten, deine Arbeit im Homeoffice von der Steuer abzusetzen. Dabei kannst du beispielsweise ergonomische Büromöbel um maximal 300 Euro pro Jahr geltend machen, sofern du mehr als 26 Tage im Jahr zuhause arbeitest. Außerdem kannst du dir die Homeoffice-Pauschale über die Arbeitnehmerveranlagung holen, falls dein Arbeitgeber sie nicht oder nur teilweise bezahlt. 

Wenn du also beispielsweise 100 Euro Homeoffice-Pauschale vom Arbeitgeber bekommst, dann kannst du die übrigen 200 Euro als Differenzwerbungskosten bei der Steuererklärung anführen. So bekommst du über den Steuerausgleich einen Teil jener Kosten zurück, die deine Arbeit im Homeoffice verursacht hat. 

Ob im Homeoffice, vor Ort im Betrieb oder mit viel Kundenkontakt: Auf HeuteJOBS.at findest du offene Stellen, die zu deinen Wünschen passen. Auf unserem Blog findest du außerdem viele weitere Informationen zu deinen Rechten am Arbeitsplatz sowie Tipps für die Jobsuche.

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