
29.07.2025 ● Sonja Zuckerstätter
Zeitausgleich in Österreich: Das solltest du wissen
Als Arbeitnehmer in Österreich wirst du für deine Arbeitszeit bezahlt. Schon auf Jobsuche solltest du darauf achten, welchen Ausgleich du für Überstunden bekommst: Werden sie pro Stunde ausgezahlt, bekommst du eine Pauschale – oder gibt es Zeitausgleich? Wir helfen dir, den Zeitausgleich in Österreich zu verstehen und beantworten wichtige Fragen.
Was bedeutet Zeitausgleich?
Zeitausgleich ist eine Form der Vergütung deiner geleisteten Überstunden. Statt mehr Bezahlung bekommst du also Freizeit, um deine zusätzliche Arbeitszeit auszugleichen. Meistens wird Zeitausgleich 1:1,5 berechnet: Für eine Überstunde kannst du also anderthalb Stunden freinehmen.
Achtung: Überstunden gibt es erst, wenn die gesetzliche Normalarbeitszeit überschritten wird, also im Normalfall 40 Stunden pro Woche oder 8 Stunden pro Tag. Alles darunter, zum Beispiel weil deine Arbeitszeit in Teilzeit überschritten wird, nennt man „Mehrstunden“. Hier gibt es nur einen Zuschlag von 25%, also 1,25 Stunden Zeitausgleich pro Stunde Mehrarbeit.
In welcher Form deine Überstunden abgegolten werden, hängt vom jeweiligen Job ab. Zeitausgleich hat vor allem Vorteile, wenn dir deine Work-Life-Balance wichtiger ist, also durch Überstunden mehr Geld zu verdienen. Willst du aber dein Einkommen durch mehr Arbeit erhöhen, dann ist Zeitausgleich nicht ideal für dich.
Achte jedenfalls auf Jobsuche darauf, ob in Stellenanzeigen von Zeitausgleich, einer Überstundenpauschale oder zum Beispiel einem All-in-Vertrag geschrieben wird.
Häufige Fragen zum Zeitausgleich
Zeitausgleich kann also Vorteile haben, wenn dir deine Freizeit wichtig ist. Wenn du immer wieder eine Stunde länger bleiben musst, kannst du zum Beispiel an anderen Tagen früher gehen oder ganze Tage freinehmen.
Beim Zeitausgleich gibt es aber auch einiges zu beachten, damit du dein Recht auf Freizeit richtig nutzen kannst. Wir haben Antworten auf die häufigsten Fragen:
Wer bekommt Zeitausgleich für Überstunden?
Sofern keine Pauschale oder ein All-in-Vertrag vereinbart wurden, hat jeder Arbeitnehmer in Österreich das Recht, einen Ausgleich für Überstunden zu bekommen. Im Normalfall werden Überstunden ausbezahlt. Auch finanziell muss dann das 1,5-fache des Stundenlohns bezahlt werden.
Zeitausgleich gibt es meistens nur, wenn er zwischen dir und deinem Arbeitgeber vereinbart wurde. Dabei reicht eine mündliche Vereinbarung aus. Teilweise steht aber auch im Kollektivvertrag für eine Branche, dass Überstunden durch Zeitausgleich abgegolten werden.
Was ist besser: Zeitausgleich oder Urlaub nehmen?
Urlaub und Zeitausgleich sind jeweils Möglichkeiten, dir von der Arbeit freizunehmen. Oft wünschen sich Unternehmen, dass der Urlaub zuerst aufgebraucht wird. Außerdem wollen manche Arbeitgeber, dass du Zeitausgleich nimmst, wenn gerade nicht viel zu tun ist. Du bist aber jeweils nicht verpflichtet, diesen Wünschen zu folgen.
Grundsätzlich eignet sich Urlaub besser, um eine oder mehrere ganze Wochen freizunehmen. Zeitausgleich kannst du auch gut für einzelne Stunden oder Tage nutzen, um deine Arbeitszeit flexibler zu gestalten. Außerdem ist das oft kurzfristiger möglich, weil eine Freigabe bei Urlauben länger dauert.
Wer bestimmt, wann du Zeitausgleich nehmen kannst?
Der Zeitausgleich wird immer zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber vereinbart. Du kannst also nicht einseitig bestimmen, dir ohne Zustimmung freizunehmen. Genauso kann dich der Arbeitgeber nicht zwingen, in Zeitausgleich zu gehen, wenn du gar nicht willst.
Wichtig ist auch: Um Zeitausgleich zu beantragen, musst du deine Überstunden belegen können. Im Idealfalls gibt es ohnehin eine Zeiterfassung für deine Arbeitszeit. Falls nicht, solltest du selbst deine Arbeitszeiten dokumentieren, um einen schriftlichen Nachweis zu haben.
Was kannst du tun, wenn dir Zeitausgleich verweigert wird?
Wenn dir dein Zeitausgleich immer wieder verweigert wird, ist das keine einfache Situation. Du kannst dir Unterstützung suchen, zum Beispiel von der Arbeiterkammer oder dem Betriebsrat.
In den meisten Fällen ist der Arbeitgeber verpflichtet, dir den Zeitausgleich innerhalb von sechs Monaten zu gewähren. Je nach Kollektivvertrag kann es aber andere Regelungen geben. Wichtig ist, dass du jedenfalls das Recht auf deine Freizeit hast.
Kann Zeitausgleich verfallen?
Ja, der Zeitausgleich in Österreich ist nicht unendlich gültig. Per Gesetz verfällt der Zeitausgleich spätestens nach drei Jahren. Du hast also ab der geleisteten Überstunde drei Jahre Zeit, um dir deinen Ausgleich zu nehmen.
Allerdings wird oft vertraglich – entweder im KV oder im Arbeitsvertrag – eine kürzere Frist festgelegt. Dann hast du beispielsweise nur sechs Monate oder ein Jahr, um deinen Zeitausgleich zu konsumieren. Du solltest jedenfalls einmal nachlesen, wie es in deinem Job geregelt ist.
Was passiert, wenn du währenddessen krank wirst?
Wenn du im Urlaub krank wirst, kannst du dich trotzdem krankschreiben lassen. Die Tage zählen dann nicht als Urlaubstage, sondern als Krankenstand. Im Zeitausgleich ist das nicht möglich. Rechtlich gesehen liegt keine Arbeitsunfähigkeit vor, deshalb werden deine Zeitausgleichsstunden trotzdem verbraucht.
Das ist ein weiterer Grund, warum sich Urlaubstage für längere Zeiträume besser eignen. Wenn du Zeitausgleich nur stunden- oder tageweise aufbrauchst, ist die Wahrscheinlichkeit geringer, dass du in dieser Zeit krank wirst.
Gibt es Zeitausgleich trotz All-in-Vertrag?
Ein All-in-Vertrag bedeutet, dass du bis zu einer gewissen Anzahl von Arbeitsstunden keinen Ausgleich für deine Mehr- bzw. Überstunden bekommst. Sie sind „pauschal“ durch ein höheres Einkommen abgegolten. Und zwar egal, ob du sie leistest, oder nicht.
Solltest du aber so viel arbeiten, dass du über deine All-in-Vereinbarung hinauskommst, hast du trotzdem Anspruch auf Bezahlung oder Zeitausgleich für deine Überstunden. Was davon zutrifft, kommt wieder auf die Vereinbarung zwischen dir und deinem Arbeitgeber an.
Was passiert mit Überstunden bei einer Kündigung?
Wenn dein Arbeitsverhältnis endet, hast du ein Anrecht auf Auszahlung deiner offenen Überstunden. Das gilt unabhängig davon, ob du gekündigt hast, gekündigt wurdest oder das Arbeitsverhältnis aus anderen Gründen endet. Wenn du nicht rechtzeitig Zeitausgleich nimmst, musst du entlohnt werden.
Du kannst aber auch innerhalb der Kündigungsfrist noch Zeitausgleich nehmen. Teilweise wird das von Arbeitgebern gewünscht oder sogar angeordnet. Eine einseitige Anordnung ist aber nur in sehr wenigen Fällen erlaubt. Du kannst außerdem selbst Zeitausgleich nehmen wollen, um einen neuen Job zu suchen oder schon früher eine neue Stelle anzutreten.
Auch hier gilt wieder, dass der Zeitausgleich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart wird.
Das ist auf Jobsuche wichtig
Wenn du bereits einen Job mit Zeitausgleich hast, solltest du vor allem deine Rechte kennen. Zum Beispiel, wann und wie viel Zeitausgleich dir wirklich zusteht. Lass ihn nicht verfallen und nutze deine Freizeit! Solltest du auf Jobsuche sein, dann achte genau auf deine Bedürfnisse. Ist dir wichtig, mehr Zeit zu haben: dann ist Zeitausgleich wahrscheinlich genau richtig für dich.
Auf HeuteJOBS.at warten zahlreiche offene Stellen auf dich – unter anderem auch mit Zeitausgleich für deine Überstunden.
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