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Dienstzeugnis bei der Jobsuche

21.05.2024 Sonja Zuckerstätter

So hilft dein Dienstzeugnis bei der Jobsuche

Beim Austritt aus einem Unternehmen hast du als Arbeitnehmer das Recht auf ein Dienstzeugnis. Diese schriftliche Bestätigung deiner Leistung soll dich bei der Jobsuche unterstützen. Doch das tut sie nicht immer. Hier erfährst du, wie du dein Dienstzeugnis anfordern kannst, auf welche Formulierungen du achten solltest und wie das bei der Jobsuche helfen kann. 

Dienstzeugnis: Was ist das?

Das Dienstzeugnis wird von deinem Arbeitgeber ausgestellt, wenn du das Unternehmen verlässt. Es soll dir bei der Jobsuche helfen, indem es einen Eindruck von deiner bisherigen Arbeit und deiner Leistung gibt. Dabei sind folgende Angaben im Dienstzeugnis Pflicht: 

  • Angaben zu deiner Person, wie etwa dein vollständiger Name
  • Informationen zum Arbeitgeber, wie die genaue Bezeichnung des Unternehmens
  • Die Dauer des Arbeitsverhältnisses 
  • Sämtliche relevanten Tätigkeiten und Aufgaben, für die du zuständig warst
  • Eine Unterschrift des Zeugnisausstellers, beispielsweise von deinem Vorgesetzen

Durch diese Angaben sollen Personalverantwortliche einen Eindruck davon bekommen, welche Berufserfahrungen du im Unternehmen sammeln konntest. Dafür kannst du deine Dienstzeugnisse neben Lebenslauf und Anschreiben bei deiner Bewerbung mitschicken. 

Wann du Anspruch auf ein Dienstzeugnis hast

Jeder Arbeitnehmer hat einen gesetzlichen Anspruch auf ein Dienstzeugnis in Österreich. Das gilt unabhängig davon, wie das Arbeitsverhältnis endet – also etwa auch bei einer Kündigung. Man spricht hier auch von einem „Endzeugnis“. Du kannst auch während des Arbeitsverhältnisses ein Dienstzeugnis verlangen, wobei man von einem „Zwischenzeugnis“ spricht. Darauf besteht allerdings kein gesetzlicher Anspruch.

Wichtig ist auch, dass dein Dienstzeugnis per Gesetz keine Angaben darüber enthalten muss, welche Qualität deine Leistung hatte. Ein „qualifiziertes Dienstzeugnis“ kann dir jedoch umso mehr bei der Jobsuche helfen, weshalb du bestenfalls darum bitten solltest. Außerdem darf dein Dienstzeugnis keinesfalls negativ formuliert sein: Es darf dich nicht an der Jobsuche hindern!

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So kannst du dein Dienstzeugnis anfordern

Manche Arbeitgeber stellen dir automatisch ein Dienstzeugnis aus, wenn du das Unternehmen verlässt. Die gesetzliche Pflicht besteht aber nur, wenn du das Dienstzeugnis ausdrücklich verlangst. Du solltest dein Endzeugnis deshalb schriftlich anfordern, sobald das Arbeitsverhältnis endet. Dabei kannst du auch eine Frist festlegen, bis wann dein Dienstzeugnis eintreffen muss. Falls sich dein Arbeitgeber weigert, kannst du rechtliche Schritt einleiten. 

Übrigens: Du kannst auch selbst ein Dienstzeugnis formulieren und um eine Unterschrift bitten. Dein Arbeitgeber muss deinem Wunsch nicht nachgehen. Du kannst damit aber dazu beitragen, dass dein Dienstzeugnis positiver ausfällt.

Häufige Formulierungen für Dienstzeugnisse

Es gibt eine Vielzahl an Vorlagen für Dienstzeugnisse, die von vielen Unternehmen genutzt und angepasst werden. Darin finden sich oft ähnliche Formulierungen, die teilweise versteckte Bedeutungen haben. Das gilt etwa auch für eine besonders wichtige Frage, die oft im Bewerbungsgespräch gestellt wird: die nach dem Grund für die Beendigung des Dienstverhältnisses. Dabei muss das Dienstzeugnis keine Begründung enthalten. Das wird dir als Bewerber aber oft negativ ausgelegt, da die Personaler automatisch von einer Kündigung ausgehen. 

Hier findest du einige Formulierungen und deren Bedeutung: 

  • „Herr X verlässt unser Unternehmen zum 30.4.2024 auf eigenen Wunsch.“ Das bedeutet, dass du selbst gekündigt hast.
  • „Wir bedauern sehr, dass das Arbeitsverhältnis von Frau X aus betriebsbedingten Gründen zum 30.04.2024 endet.“ Das bedeutet beispielsweise, dass es Umstrukturierungen oder Zahlungsschwierigkeiten im Unternehmen gab – du aber keine Schuld daran trägst.
  • „Das Arbeitsverhältnis endet mit Ablauf des befristeten Vertrages.“ Das bedeutet, dass du ohnehin nur befristet angestellt warst und es keinen Beendigungsgrund braucht.
  • „Das Arbeitsverhältnis endete am 30.04.2024 im gegenseitigen Einvernehmen.“ Das bedeutet, dass es eine einvernehmliche Lösung gab. Die nüchterne Formulierung deutet aber darauf hin, dass du und der Arbeitgeber nicht im Guten auseinander geht!
  • „Wir sahen uns gezwungen, das Arbeitsverhältnis zum 23.04.2024 aufzulösen.“ Das deutet nicht nur auf eine Kündigung hin, sondern sogar auf eine fristlose Entlassung. Schließlich enden Arbeitsverhältnisse sonst eher am Monatsletzten.

Achtung vor negativen Codes im Dienstzeugnis!

Die Formulierungen zum Beendigungsgrund zeigen bereits, dass Dienstzeugnisse durchaus tückisch sein können. Es gibt jedoch auch versteckte Codes im Dienstzeugnis, die nur Personaler kennen. Auf den ersten Blick wirken sie positiv, doch dahinter verbirgt sich eine geheime Kritik. Ein paar Geheimcodes und ihre Bedeutung, die du kennen solltest:

  1. „Frau X hat sich stets bemüht“ – du hast dich zwar bemüht, aber das Ergebnis war fraglich.
  2. „Herr X zeigte großes Selbstvertrauen“ – du kannst groß reden, aber es steckt nicht viel dahinter.
  3. „Frau X hat die übertragenen Aufgaben ordnungsgemäß erledigt“ – du erfüllst deine Aufgaben, aber zeigst keine Eigeninitiative. 
  4. „Herr X trug durch seine Geselligkeit zum guten Betriebsklima bei“ – du hast wahrscheinlich mehr mit Kollegen getratscht als wirklich gearbeitet. 
  5. Frau X hat ihre Aufgaben zu unserer Zufriedenheit erfüllt“ – du kommst im Schulnotensystem auf eine 3, also ein „Befriedigend“. „Zu unserer vollsten Zufriedenheit“ wäre ein „Gut“. „Stets zu unserer vollsten Zufriedenheit“ dagegen eine glatte 1. 

So helfen Dienstzeugnisse bei der Jobsuche

Da es viele tückische Formulierungen gibt, solltest du dein Dienstzeugnis unbedingt sorgfältig lesen. Je mehr Superlative sich darin finden – also eben „stets zur vollsten Zufriedenheit“ – umso besser ist das Dienstzeugnis für deine Jobsuche geeignet. Wenn sich dagegen eher zweifelhafte Formulierungen finden, kannst du um eine Anpassung bitten. Falls sich dein ehemaliger Arbeitgeber weigert, kannst du immer noch ein „einfaches“ Dienstzeugnis verlangen, das keine Angaben zur Qualität deiner Arbeit enthält. Im Zweifelsfall ist das besser als ein negativ formuliertes Dienstzeugnis. 

Hast du ein gutes oder wenigstens neutrales Dienstzeugnis erhalten, dann solltest du es unbedingt deiner Bewerbung beilegen. So kannst du potenziellen Arbeitgebern beweisen, was du kannst und welche Erfahrungen du hast. Entdecke jetzt zahlreiche offene Stellen auf HeuteJOBS.at und starte direkt mit der ersten Bewerbung!


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