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Arbeitgeber insolvent, Mitarbeiter gekündigt

29.04.2025 Sonja Zuckerstätter

Was tun, wenn der Arbeitgeber insolvent ist?

Immer wieder hört man in den Nachrichten, dass Arbeitgeber Insolvenz anmelden. Bei großen Unternehmen, wie etwa bei Kika/Leiner, betrifft das viele Arbeitnehmer gleichzeitig. Noch öfter passiert es aber, dass kleinere Unternehmen zahlungsunfähig werden. Wir erklären dir, was es bedeutet, wenn ein Arbeitgeber insolvent ist – vor allem für die Mitarbeiter.

Was ist, wenn der Arbeitgeber insolvent ist?

Von einer Insolvenz spricht man, wenn eine Person oder ein Unternehmen seine Rechnungen nicht mehr begleichen kann. Es handelt sich also um eine Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers, die auch für Mitarbeiter Konsequenzen hat. Während das Einkommen fürs Erste gesichert ist stellt sich vor allem die Frage, wie es weitergeht.

Denn eine Insolvenz kann das Ende des Unternehmens bedeuten – muss aber nicht. Im Wesentlichen gibt es zwei Möglichkeiten:

  1. Die Schließung: Bei einer insolvenzbedingten Schließung wird das Unternehmen geschlossen. Damit gehen auch alle Arbeitsplätze beim Arbeitgeber verloren.
  2. Die Fortführung: Viele Unternehmen kämpfen um ihr Bestehen, indem sie ein Insolvenzverfahren einleiten. Das ist der Versuch, das Unternehmen fortzuführen, und damit auch die Arbeitsplätze zu erhalten.

In beiden Fällen wirst du nicht von einem Tag auf den anderen deinen Job verlieren. Eine Kündigung ist aber nicht ausgeschlossen – auch, wenn das Unternehmen die Insolvenz übersteht. Denn dafür können auch Kürzungen bei der Belegschaft notwendig sein.

Es kann also nicht schaden, möglichst früh deine Bewerbungsunterlagen auf Vordermann zu bringen und mit der Jobsuche zu starten. So hast du den ersten Schritt bereits gemacht, falls dein Arbeitsverhältnis wirklich endet.

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Das solltest du tun, wenn dein Arbeitgeber insolvent ist

Die wesentlichen Fragen sind also, wie es für den Arbeitgeber und für dich als Arbeitnehmer weitergeht. Du hast nur wenig Einfluss darauf, ob der Arbeitgeber insolvent bleibt oder eine Fortführung erreicht. Wichtig ist allerdings, dass du deine Aufgaben weiterhin erfüllst, um einen Beitrag zu leisten. Als Arbeitnehmer solltest du zudem auf folgende Punkte achten.

1. Ruhig bleiben und Unterstützung nutzen

Wenn dein Arbeitgeber insolvent ist, muss das kein Grund zur Sorge oder gar Panik sein. In Österreich gibt es viel Unterstützung, auch für dich als Arbeitnehmer. Mit Sicherheit wird es Aussendungen oder Veranstaltungen geben, um alle Mitarbeiter zu informieren.

Darüber hinaus kannst du dich immer an die Arbeiterkammer wenden, um dich beraten zu lassen. Sie wissen beispielsweise auch, wann eine Kündigung wegen Insolvenz zulässig ist und worauf du dabei achten musst. Denn, und das ist besonders wichtig: Ein Insolvenzverfahren bedeutet nicht automatisch, dass dein Arbeitsverhältnis endet! Aber die Möglichkeit besteht durchaus.

2. So bekommst du trotz Insolvenz dein Gehalt

Besonders wichtig ist natürlich die Frage nach deinem Gehalt. Wenn der Arbeitgeber zahlungsunfähig ist, dann gilt das auch für die Gehälter der Mitarbeiter: Offene Forderungen, die also vor Anmeldung der Insolvenz entstanden sind, dürfen nicht vom Arbeitgeber eigenständig bezahlt werden.

In Österreich musst du dir trotzdem keine Sorgen machen. Es gibt einen Insolvenz-Entgelt-Fonds, der genau für diesen Zweck gedacht ist. Deine offenen Gehaltsansprüche werden aus diesem Fonds bezahlt, sodass du dein Gehalt trotzdem bekommst. Dafür musst du einen Antrag stellen, wobei du ebenfalls Unterstützung bekommst.

Wenn dein Arbeitgeber versucht, durch ein Insolvenzverfahren die Fortführung des Unternehmens zu erreichen, dann bekommst du ebenfalls weiterhin dein Gehalt. Der Arbeitgeber muss dann nachweisen, dass er fähig ist, die laufenden Kosten – also auch die Gehaltszahlungen – zu decken.

Tipp: In dieser Zeit solltest du besonders genau auf deine Gehaltsabrechnung und dein Bankkonto schauen, um zu kontrollieren, ob alle Zahlungen geleistet wurden.

3. Bereite dich sicherheitshalber auf die Jobsuche vor

Im Idealfall wird sich dein Arbeitgeber erholen und das Unternehmen fortführen. Dann bleibt dein Arbeitsplatz hoffentlich bestehen – auch, wenn vielleicht dein Sicherheitsgefühl gelitten hat. Jedenfalls ist es aber keine schlechte Idee, dich auf die Jobsuche vorzubereiten, wenn dein Arbeitgeber insolvent ist.

Das bedeutet nicht, dass du sofort mit Bewerbungen beginnen musst, denn du hast ja weiterhin einen Job. Aber es gibt erste Schritte, die du vorbeugend unternehmen kannst:

  • Bring deine Bewerbungsunterlagen in Ordnung: Du kannst deinen Lebenslauf aktualisieren, ein neues Bewerbungsfoto machen und ein Muster für ein Bewerbungsschreiben anlegen. So hast du die ersten Schritte schon gemacht, falls du wirklich Bewerbungen verschicken musst.
  • Halte schonmal Ausschau nach passenden Jobs: Die richtige offene Stelle findet man nicht von einem Tag auf den anderen. Es kann sich also lohnen, schonmal vorbeugend auf Jobsuche zu gehen. Beobachte den Jobmarkt, um einzuschätzen, wie viele passende Jobs es überhaupt gibt.

Tipp: Mit einem Bewerberprofil bei HeuteJOBS.at kannst du einen Job-Alarm aktivieren, der dich über passende offene Stellen informiert. So verpasst du keine Chance, die sich eröffnet.

Kündigung durch den Arbeitgeber bei Insolvenz: Und jetzt?

Selbst wenn dein Arbeitgeber insolvent ist, gelten weiterhin dieselben Kündigungsfristen. Du kannst also nicht einfach so entlassen werden, weil dein Arbeitgeber zahlungsunfähig ist. Außerdem gibt es weiterhin die Möglichkeit einer einvernehmlichen Kündigung, bei der ein früherer Kündigungstermin festgelegt werden kann.

Jedenfalls solltest du dich beraten lassen und dich nicht zu einer einvernehmlichen Kündigung überreden lassen, wenn du sie nicht willst. Sollte es zu einer insolvenzbedingten Kündigung kommen, ist es besonders wichtig, deine Rechte zu kennen. Lass dich bei der Arbeiterkammer beraten und achte darauf:

  • Kündigungsfrist: Es gelten die vertraglich oder gesetzlich festgelegten Kündigungsfristen und du hast ein Recht auf Entgeltfortzahlung bzw. eine Kündigungsentschädigung.
  • Dienstzeugnis: Bei jedem Austritt aus dem Unternehmen hast du ein Recht auf ein Dienstzeugnis. Achte darauf, dass beim Kündigungsgrund beispielsweise „betriebsbedingte Kündigung“ steht.
  • Postensuchtage: Nach einer Kündigung hast du Anspruch auf Freizeit, die du zur Jobsuche nutzen kannst. Von diesem Recht solltest du Gebrauch machen!

Es ist völlig normal, dich zu sorgen, wenn dein Arbeitgeber insolvent ist. Nutze also die Beratungsmöglichkeiten und mach dich früh auf die Suche nach offenen Stellen. Die Jobsuche kannst du jederzeit auf HeuteJOBS.at starten, wenn du gekündigt wirst oder das befürchtest.


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