23.01.2024 ● Sonja Zuckerstätter
Kündigungsfrist – das müssen Arbeitnehmer wissen
Eine Kündigung ist immer unangenehm. Und das unabhängig davon, ob es sich um eine Arbeitgeberkündigung handelt oder ob man selbst die Kündigung als Arbeitnehmer ausspricht. Die gesetzliche Kündigungsfrist ist eine jener Regelungen, die den Austritt aus dem Unternehmen für alle Beteiligten erleichtern soll. Was die Kündigungsfrist genau ist, wie lange sie dauert und welche Ausnahmen es gibt, das erfährst du hier.
Kündigungsfrist: Was ist das?
Die gesetzliche Kündigungsfrist gibt an, zu welchem Zeitpunkt eine Kündigung wirksam wird. Sie gibt dir und deinem Arbeitgeber Zeit, sich auf die neuen Umstände vorzubereiten: Du kannst bereits einen neuen Job suchen, während das Unternehmen sich um einen Ersatz für deine Arbeitskraft bemüht. Innerhalb der Kündigungsfrist wirst du weiterhin mit deinem vollen Gehalt bezahlt. Du musst aber auch weiterhin deine Arbeitsleistung erbringen. Es sei denn du hast noch Anspruch auf Urlaub und der Arbeitgeber ist einverstanden, dass du diesen aufbrauchen darfst.
Übrigens: Früher gab es unterschiedliche Regelungen der Kündigungsfristen für Angestellte und Arbeiter. Diese wurden jedoch 2021 angepasst – sodass beide Arbeitnehmer-Gruppen nun dieselben Rechte haben.
Die Kündigungsfrist berechnen
Du findest die Kündigungsfrist im Angestelltengesetz, im Kollektivvertrag oder in deinem persönlichen Arbeitsvertrag. Sie ist mindestens einen Monat lang – und kann auf bis zu sechs Monate ausgedehnt werden. Oft verlängert sich die Kündigungsfrist auch, je länger du im Unternehmen bist. Zumindest gilt das meist für die Kündigung durch den Arbeitgeber. Auf die Unterschiede zwischen Arbeitgeberkündigung und Arbeitnehmerkündigung gehen wir gleich noch genauer ein.
Zuvor erklären wir aber drei wichtige Begriffe, um deine Kündigungsfrist zu berechnen:
Kündigungs-Zeitpunkt: Der Zeitpunkt der Kündigung wird oft vertraglich festgeschrieben. So kann etwa mit dem 15. Tag oder dem letzten Tag eines Monats gekündigt werden. In manchen Verträgen wird sogar festgelegt, dass nur zum Ende eines Quartals gekündigt werden kann. Natürlich kann die Kündigung dennoch früher ausgesprochen werden. Die gesetzliche Kündigungsfrist beginnt aber erst mit dem offiziellen Kündigungs-Zeitpunkt.
Kündigungstermin: Auch wenn es sehr ähnlich klingt – der Kündigungstermin ist nicht der Zeitpunkt der Kündigung. Beim Kündigungstermin handelt es sich stattdessen um jenen Tag, mit dem das Arbeitsverhältnis tatsächlich endet. Er liegt also ganz am Ende der Kündigungsfrist.
Kündigungsfrist: Wie bereits erklärt, ist die Kündigungsfrist der Zeitraum von der Kündigung bis zum Ende des Dienstverhältnisses. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt der Kündigung und endet mit dem Kündigungstermin.
Nehmen wir also an, dass du dich in der zweiten März-Woche entscheidest, dass du kündigen willst. In deinem Vertrag steht, dass du nur zum Monatsletzten kündigen darfst und eine Kündigungsfrist von zwei Monaten einhalten musst. Du kannst deine Kündigung also jederzeit aussprechen, der Zeitpunkt der Kündigung ist aber frühestens der 31. März. Damit beginnt deine Kündigungsfrist am 1. April und sie endet mit deinem Kündigungstermin am 31. Mai. Ab 1. Juni ist die Kündigung also wirksam und du bist offen für deinen nächsten Job.
Welche Kündigungsfrist gilt für wen?
In vielen Fällen gelten unterschiedliche Kündigungsfristen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Schließlich ist eine plötzliche Kündigung meist viel schwerwiegender für Arbeitnehmer, die ihre Rechnungen von ihrem Gehalt bezahlen müssen. Die gesetzliche Kündigungsfrist dient hier eben der Absicherung, dass du nicht von einem Tag auf den anderen ohne Job dastehst. So hast du mehr Zeit für die Jobsuche.
Kündigungsfrist für Arbeitnehmer
Wenn nichts anderes vereinbart wurde, können Arbeitnehmer ihre Kündigung in Österreich jeweils zum Monatsletzten mit einer Kündigungsfrist von einem Monat aussprechen. Diese kann jedoch vertraglich auf bis zu sechs Monate ausgedehnt werden. Wichtig ist hier: Die Kündigungsfrist für Arbeitnehmer darf nicht länger sein als die des Arbeitgebers. So wird sichergestellt, dass du als Arbeitnehmer nicht benachteiligt wirst.
Kündigungsfrist für Arbeitgeber
Die gesetzliche Kündigungsfrist für Arbeitgeber ist davon abhängig, wie lange das Dienstverhältnis bereits dauert. So haben sie etwa im ersten und zweiten Dienstjahr eine Kündigungsfrist von 6 Wochen, ab dem dritten Dienstjahr bereits 2 Monate und so weiter. Diese Regelung kann jedoch durch den Kollektivvertrag oder deinen persönlichen Dienstvertrag geändert werden. Du solltest also unbedingt den Vertrag beachten, um die Kündigungsfrist herauszufinden. Außerdem hast du bei einer Arbeitgeberkündigung das Recht auf Postensuchtage, um dir einen neuen Job zu suchen.
Tipp: Weitere wichtige Informationen zur Kündigung durch den Arbeitgeber und deine Rechte findest du hier.
Kündigung ohne Frist: Geht das?
In den allermeisten Fällen greift die Kündigungsfrist und du hast Zeit, dich auf das Ende des Dienstverhältnisses vorzubereiten. Es gibt jedoch einige Ausnahmen, die wir dir nicht verschweigen wollen.
Fristlose Kündigung
In Ausnahmefällen haben Arbeitgeber die Möglichkeit, dich fristlos zu kündigen. Hier wird auch von einer „Entlassung“ gesprochen. Diese gilt mit sofortiger Wirkung und bewirkt das Auflösen des Dienstverhältnisses. Dafür müssen allerdings triftige Entlassungsgründe vorliegen, die auf einem echten Fehlverhalten beruhen. Du solltest dich bei einer fristlosen Kündigung jedenfalls an die Arbeiterkammer wenden, um dich beraten zu lassen.
Vorzeitiger Austritt
Auch als Arbeitnehmer kannst du das Arbeitsverhältnis mit sofortiger Wirkung beenden. Hier spricht man von einem vorzeitigen Austritt. Auch dafür braucht es triftige Gründe. Du kannst zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig austreten, wenn du die Arbeit tatsächlich nicht mehr leisten kannst. Hier wird zwischen berechtigen und unberechtigten vorzeitigen Austritten unterschieden.
Einvernehmliche Kündigung
Bei der einvernehmlichen Kündigung gelten keine gesetzlichen Kündigungsfristen. Es handelt sich dabei um eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die von beiden Seiten unterschrieben werden muss. Der Kündigungstermin ist dabei frei wählbar, solange sich die Parteien einig sind. Du solltest eine einvernehmliche Kündigung nur unterschreiben, wenn du das auch tatsächlich willst. Lass dich von deinem Arbeitgeber nicht dazu drängen, der einvernehmlichen Kündigung zuzustimmen. Hol dir stattdessen lieber Unterstützung von der Arbeiterkammer oder Gewerkschaft, um deine Rechte zu nutzen.
Kündigung in der Probezeit
Bei vielen Arbeitsverhältnissen gibt es zunächst eine Probezeit, in der sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer kennenlernen. So können beide Parteien herausfinden, ob sie zueinander passen. Die Probezeit darf maximal einen Monat dauern – und eine Kündigung in der Probezeit ist sofort wirksam. Es gibt hier also ebenfalls keine Kündigungsfrist, sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer. Man spricht deshalb auch nicht wirklich von einer Kündigung in der Probezeit, sondern von einer „Lösung in der Probezeit“.
Die Kündigungsfrist ist ein wichtiges Recht für Arbeitnehmer, das du unbedingt kennen solltest. So bleibt dir etwas mehr Zeit, um einen neuen Job zu suchen. Auf HeuteJOBS.at warten zahlreiche offene Stellen darauf, von dir entdeckt zu werden. Außerdem findest du auf unserem Blog viele weitere Tipps und Informationen für Arbeitnehmer, die dir weiterhelfen können.
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