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Kündigung im Krankenstand

05.11.2024 Sonja Zuckerstätter

Kündigung im Krankenstand: Was nun? Wichtige Infos.

Du liegst krank zu Hause, hast gebrochene Knochen oder leidest unter einem Burnout. Dann kommt die schlimmste Nachricht: Du wurdest im Krankenstand gekündigt. Jetzt solltest du wissen, was bei einer Kündigung im Krankenstand wichtig ist – und was deine nächsten Schritte sein sollten.

Kündigung im Krankenstand: Möglich oder nicht?

Als wäre krank sein nicht schlimm genug, kommt für manche Arbeitnehmer der nächste Schock: Sie werden im Krankenstand gekündigt. Viele fragen sich dann, ob die Kündigung im Krankenstand überhaupt zulässig ist. Und ja: Das ist sie. Denn als Arbeitnehmer hast du keinen Kündigungsschutz, während du krankgeschrieben bist. Der Arbeitgeber muss auch keinen speziellen Grund für eine Kündigung nennen.

Was tun, wenn du im Krankenstand gekündigt wirst?

Solltest du nur telefonisch informiert werden, dann frag unbedingt nach einer schriftlichen Kündigung. Sobald du diese in den Händen hast, kannst du deine nächsten Schritte planen. So geht es nach der Kündigung im Krankenstand weiter:

  1. Prüfe die Kündigungsfrist und deinen Kündigungstermin.
  2. Informiere das AMS, ab wann du arbeitslos sein wirst.
  3. Falls du länger krankgeschrieben bist, beantrage Krankengeld bei der Gesundheitskasse.
  4. Überprüfe deinen letzten Lohnzettel oder Gehaltszettel auf Vollständigkeit.
  5. Starte mit der Jobsuche und verschicke Online-Bewerbungen.

So kannst du deine berufliche Zukunft selbst in die Hand nehmen – auch im Krankenstand. Solltest du zu krank oder erschöpft sein, um einen Job zu suchen, bist du durch die Krankenkasse und das AMS abgesichert. Dazu beantworten wir gleich noch ein paar wichtige Fragen. Falls du aber fit genug bist, kannst du direkt mit der Jobsuche loslegen, um möglichst schnell eine neue Stelle zu finden.

Logo für den Job Klinische Psychologin/Klinischer Psychologe an der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie
Kepler Universitätsklinikum GmbH
location4020 Linz, Österreich
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Logo für den Job Hygienefachkraft (Diplomierte/r Gesundheits- und KrankenpflegerIn) für den OP- und Anästhesiebereich, die AEMP und Funktionsbereiche
Kepler Universitätsklinikum GmbH
location4020 Linz, Österreich
VeröffentlichtVeröffentlicht: Heute
Kein Logo verfügbar
McMakler
locationWiener Neustadt, Österreich
VeröffentlichtVeröffentlicht: Heute
Kein Logo verfügbar
SERVICE MENSCH GmbH Volkshilfe Niederösterreich
location3345 Göstling an der Ybbs, Österreich
VeröffentlichtVeröffentlicht: Heute
Kein Logo verfügbar
SERVICE MENSCH GmbH Volkshilfe Niederösterreich
locationBaden, Österreich
VeröffentlichtVeröffentlicht: Heute
Kein Logo verfügbar
SERVICE MENSCH GmbH Volkshilfe Niederösterreich
location3730 Eggenburg, Österreich
VeröffentlichtVeröffentlicht: Heute
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Wichtige Fragen & Antworten zur Kündigung im Krankenstand

Frisch gekündigt geht dir sicher viel durch den Kopf. Die folgenden Fragen werden oft zur Kündigung im Krankenstand gestellt.

Wann wird die Kündigung im Krankenstand wirksam?

Du verlierst deinen Arbeitsplatz normalerweise nicht sofort. Denn auch im Krankenstand gelten ganz normale Kündigungsfristen. Die kannst du entweder in deinem Arbeitsvertrag oder im Kollektivvertrag nachlesen. Oft sind es ein bis drei Monate, bis die Kündigung wirksam ist und dein Arbeitsverhältnis tatsächlich endet.

Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen du den Job sofort verlieren kannst:

  • In der Probezeit kannst du mit sofortiger Wirkung gekündigt werden. Man spricht dabei auch eigentlich nicht von einer Kündigung, sondern von einer „Auflösung in der Probezeit“. Das ist auch im Krankenstand möglich.
  • Mit einer „Entlassung“ kannst du ebenfalls mit sofortiger Wirkung den Job verlieren. Deshalb hört man auch oft von der „fristlosen Entlassung“. Das ist aber nur zulässig, wenn es einen Entlassungsgrund gibt, den dein Arbeitgeber nachweisen kann. Zum Beispiel, dass du deine Genesung absichtlich verzögert hast.

Auch bei einer einvernehmlichen Kündigung könntest du theoretisch den Job sofort verlieren. Das solltest du aber nicht unterschreiben! Lass dich im Zweifelsfall von der Arbeiterkammer beraten.

Was passiert mit deinem Urlaubsanspruch?

Wenn du gekündigt wirst, kannst du deinen restlichen Urlaubsanspruch meistens noch aufbrauchen. Du wirst also früher freigestellt, um die letzten Urlaubstage zu nutzen. Das ist nicht möglich, wenn du bis zum Kündigungstermin krankgeschrieben bleibst. Dann solltest du unbedingt darauf achten, dass dir dein restlicher Urlaub ausbezahlt wird. Kontrolliere also deine letzte Gehaltsabrechnung, um sicherzugehen, dass du bekommst, was dir zusteht.

Wer zahlt nach Kündigung im Krankenstand dein Gehalt?

Bis zu deinem Kündigungstermin muss dein Arbeitgeber dein Gehalt jedenfalls weiterbezahlen. Sollte dein Krankenstand noch länger dauern, kannst du sogar darüber hinaus noch Gehalt vom ehemaligen Arbeitgeber beziehen: So lange, bis dein Anspruch auf „Entgeltfortzahlung“ aufgebraucht ist. 

Wie lange der Arbeitgeber dein Gehalt bezahlen muss, hängt davon ab, wie lange du schon im Unternehmen arbeitest. Du kannst die Fristen hier nachlesen.

Wie kommst du zum „Krankengeld“?

Wenn du keinen Anspruch mehr auf Entgeltfortzahlung hast, kannst du Krankengeld beziehen. Das wird von der Krankenkasse ausbezahlt, also beispielsweise von der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK). Du musst das Krankengeld allerdings beantragen – denn es wird nicht automatisch gezahlt.

Wenn du beispielsweise wegen Burnout im Krankenstand gekündigt wurdest, kann es durchaus etwas Zeit brauchen, bis du wieder arbeiten kannst. Das Krankengeld kannst du grundsätzlich bis zu 26 Wochen, also ein halbes Jahr lang, beziehen. Falls du mehr als 6 Wochen im letzten Jahr krankenversichert warst, sind sogar bis zu 52 Wochen möglich. 

Wann solltest du dich bei Kündigung im Krankenstand arbeitslos melden?

Am besten gibst du dem AMS möglichst schnell Bescheid, dass du im Krankenstand gekündigt wurdest. Wenn du deinen Kündigungstermin kennst, kannst du schon vorab Arbeitslosengeld beantragen. Spätestens am ersten Tag deiner Arbeitslosigkeit solltest du jedenfalls das AMS kontaktieren. 

So schaffst du die Jobsuche im Krankenstand

Auch wenn es anstrengend ist, solltest du dich möglichst bald mit der Jobsuche beschäftigen. Denn Krankengeld und Arbeitslosengeld sind höchstwahrscheinlich geringer als dein bisheriges Gehalt. Zum Glück kannst du mittlerweile auf Jobsuche viel online erledigen. 

  • In der digitalen Jobbörse nach passenden Stellenanzeigen suchen.
  • Online-Bewerbungen an Unternehmen verschicken.
  • Oder sogar per Video-Telefonat an Vorstellungsgesprächen teilnehmen.

Du solltest dabei möglichst ehrlich mit deiner Situation umgehen. Dass du im Krankenstand auf Jobsuche bist, zeugt immerhin von Motivation. Du musst deine Krankengeschichte aber nicht offenlegen! Kein Arbeitgeber darf dich dazu zwingen, deine Diagnose zu teilen.

Auf unserem Blog findest du viele weitere Tipps für deine Bewerbung. Außerdem warten auf HeuteJOBS.at zahlreiche offene Stellen auf dich. So kannst du den Schock über die Kündigung im Krankenstand schnell überwinden – und deinen nächsten Arbeitsplatz finden.


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