28.05.2024 ● Sonja Zuckerstätter
Krankenstand in Österreich: Das solltest du wissen
Wenn es dir schlecht geht und du nicht arbeitsfähig bist, hast du in Österreich den Anspruch auf Krankenstand. Du wirst also mit Bezahlung von der Arbeit freigestellt, um dich zu erholen. Wie die Krankmeldung funktioniert, wie lange du in Krankenstand gehen kannst und ob eine Kündigung im Krankenstand möglich ist – das erfährst du hier.
So funktioniert die Krankmeldung in Österreich
Als Arbeitnehmer musst du deinen Arbeitgeber sofort informieren, sobald du krank bist und nicht zur Arbeit erscheinen kannst. Du solltest also spätestens zu Beginn deiner Schicht anrufen, um deinen Krankenstand anzukündigen. Je nach Regelung im Arbeitsvertrag kannst du einzelne Tage zu Hause bleiben, ohne eine Krankmeldung vom Arzt vorzulegen.
Viele Arbeitgeber verlangen die schriftliche Krankschreibung jedoch ab dem ersten Tag. Deshalb solltest du jedenfalls einen Arzt aufsuchen, der dich krankschreiben kann. Folgende Informationen sind bei der Krankmeldung in Österreich wichtig:
- Der Beginn deines Krankenstandes
- Die voraussichtliche Dauer der Krankmeldung
- Die Ursache der Arbeitsverhinderung
Gut zu wissen: Als Ursache deiner Arbeitsverhinderung reicht die Information, ob du erkrankt bist oder einen Unfall hattest. Die genaue Diagnose muss nicht auf der Krankmeldung stehen. Denn deine Gesundheit ist deine private Angelegenheit!
Entgeltfortzahlung im Krankenstand
Während deinem Krankenstand in Österreich hast du ein Recht auf Entgeltfortzahlung. Das bedeutet, dass du für die verpasste Arbeitszeit ganz normal entlohnt wirst. In den ersten Wochen muss dein Arbeitgeber dein volles Gehalt bezahlen. Dein Anspruch auf die Entgeltfortzahlung entfällt allerdings, wenn du keine Krankmeldung abgegeben hast. Umso wichtiger ist also dein Besuch beim Arzt!
Wie lange du in Krankenstand gehen kannst
In den meisten Fällen musst du dir bei einem Krankenstand in Österreich keine Gedanken machen, ob du zu lange krankgeschrieben bist. Wenn es sich nicht beispielsweise um einen schweren Unfall oder etwa ein Burnout handelt, das dich lange außer Gefecht setzt, sollte dein Anspruch auf Krankenstand reichen.
Wie lange dein Arbeitgeber dich bezahlen muss und wann die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) einspringt, hängt von der Dauer deines Dienstverhältnisses ab. Folgenden Anspruch auf Entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber hast du im Krankenstand:
Dauer deines Arbeitsverhältnisses | Volles Entgelt | Halbes Entgelt |
Im 1. Jahr | 6 Wochen | 4 Wochen |
Vom 2. bis 15. Jahr | 8 Wochen | 4 Wochen |
Vom 16. bis 25. Jahr | 10 Wochen | 4 Wochen |
Ab dem 26. Jahr | 12 Wochen | 4 Wochen |
Nach Ablauf dieser Fristen bezahlt die Österreichische Gesundheitskasse zuerst das Halbe und dann das Gesamte Krankengeld als Ersatz für dein reguläres Gehalt. Dieses Krankengeld bekommst du allerdings nicht automatisch – du musst es bei der ÖGK beantragen! Grundsätzlich kannst du bis zu 26 Wochen lang Krankengeld beziehen. Wenn du im vorigen Jahr zumindest 6 Monate krankenversichert warst, kannst du sogar bis zu 52 Wochen das Krankengeld bekommen. Allerdings natürlich nur, wenn du wirklich arbeitsverhindert bist.
Regeln und Ausgehzeiten im Krankenstand
Im Krankenstand bist du zwar von der Arbeit freigestellt, es gelten aber spezielle Regeln und Ausgehzeiten. Diese sind vor allem davon abhängig, aus welchem Grund du krankgeschrieben bist. Die folgenden Beispiele zeigen, warum der Grund für die Arbeitsverhinderung einen Unterschied macht:
- Wenn du einen grippalen Infekt hast, darfst du dein Zuhause nur verlassen, um beispielsweise zum Arzt oder zur Apotheke zu gehen. Die restliche Zeit musst du dich auskurieren.
- Wenn du wegen Depressionen krankgeschrieben bist, kann ein Spaziergang an der frischen Luft zur Besserung deiner mentalen Gesundheit beitragen. Dann musst du also nicht zwingend zu Hause bleiben.
Insgesamt darfst du im Krankenstand nichts machen, was deiner Genesung im Weg stehen würde. Im Zweifelsfall entscheidet dein Arzt, wozu du im Stande bist und welche Ausgehzeiten im Krankenstand für dich gelten.
Eine weitere Regel im Krankenstand ist, dass du die Österreichische Gesundheitskasse über deinen Standort informieren musst. Wenn du also deinen Aufenthaltsort änderst, zum Beispiel um dich von deinem Partner in seinem Haushalt pflegen zu lassen, dann musst du diesen Standortwechsel sofort melden.
Was tun bei einer Kündigung im Krankenstand
In Österreich ist eine Kündigung im Krankenstand jederzeit möglich – es besteht also kein Kündigungsschutz, wie beispielsweise in der Elternkarenz. Das führt leider dazu, dass viele Arbeitnehmer krank zur Arbeit gehen, da sie sich vor einer Kündigung im Krankenstand fürchten. Das kann schlimmstenfalls zu noch schwereren Erkrankungen oder bis ins Burnout führen.
Solltest du von einer Kündigung im Krankenstand betroffen sein, ist es wichtig, deine Rechte zu kennen: Dein Arbeitgeber darf dich zwar kündigen – es gelten aber die normalen Kündigungsfristen. Eine fristlose Entlassung wegen einer Krankschreibung ist nicht zulässig! So wirst du immerhin noch bis zur Kündigungsfrist bezahlt und hast die Möglichkeit, dir inzwischen einen neuen Job zu suchen.
Mehr Tipps zu deinen Rechten als Arbeitnehmer findest du auf unserem Blog. Außerdem haben wir auf HeuteJOBS.at zahlreiche offene Stellen für dich. Hier wirst du fündig, wenn es Zeit für einen neuen Arbeitgeber wird!
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