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Elternkarenz in Österreich

16.04.2024 Sonja Zuckerstätter

Elternkarenz & Co: Wichtige Rechte für Eltern

Die ersten Wochen und Monate nach der Geburt sind eine besondere Zeit für Kinder und ihre Eltern. Umso wichtiger ist auch, dass Eltern in dieser Zeit für ihren Nachwuchs da sein können. Deshalb gibt es in Österreich einige Rechte für Mütter und Väter, wenn es um die Freistellung von der Arbeit geht: vom Mutterschutz über den Papamonat bis zu Elternkarenz und Elternteilzeit.

Mutterschutz – vor und nach der Geburt

Der Mutterschutz ist eine gesetzliche Schutzfrist für Mütter, die zum Schutz von Mama und Kind gedacht ist. Vor der Geburt haben Schwangere einen Anspruch auf mindestens 8 Wochen Mutterschutz bis zum errechneten Geburtstermin. Wenn durch die Arbeitsbelastung eine Gefahr für Mutter oder Kind besteht, können Schwangere auch früher freigestellt werden. 

Auch nach der Geburt dauert der Mutterschutz noch mindestens 8 Wochen. So hast du insgesamt Anspruch auf eine Schutzfrist von mindestens 16 Wochen. Falls dein Kind früher als gedacht zur Welt kommt, verlängert sich der Mutterschutz nach der Geburt um die entsprechende Zeit. Während des Mutterschutzes bezahlt dein Arbeitgeber keinen Lohn – stattdessen erhältst du das sogenannte Wochengeld von der Krankenkasse. 

Der Papamonat als Option für Väter

Seit 2019 haben in Österreich alle angestellten Väter einen gesetzlichen Anspruch auf den Papamonat. Dabei handelt es sich um eine unbezahlte Freistellung, damit die ganze Familie Zeit zusammen verbringen kann. Daher kann der Papamonat auch nur während des Mutterschutzes genutzt werden. Da Väter im Papamonat kein Gehalt beziehen, können sie den Familienzeitbonus für dieselbe Zeit beantragen. 

Voraussetzung für den Papamonat ist nur, dass beide Eltern im gleichen Haushalt wohnen und die Freistellung rechtzeitig beantragt wird. Dabei muss die erste Vorankündigung bereits drei Monate vor der errechneten Geburt erfolgen. Damit beginnt auch ein Kündigungsschutz für den Vater, der bis vier Wochen nach dem Papamonat aufrecht bleibt. Übrigens können auch gleichgeschlechtliche Paare diese Freistellung nutzen – sie ist also nicht tatsächlich auf Papas beschränkt. 

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Die Elternkarenz in Österreich

Bei der Elternkarenz handelt es sich um eine längere Freistellung von der Arbeit, um für den Nachwuchs zu sorgen. Sie beginnt mit dem Ende des Mutterschutzes und muss in Österreich mindestens zwei Monate dauern. Insgesamt kann die Elternkarenz bis zum Ende des 22. oder 24. Lebensmonats des Kindes genutzt werden – je nachdem, wie sie aufgeteilt wird. 

Mütter und Väter haben nämlich die Möglichkeit, sich die Elternkarenz zu teilen. So kann beispielsweise die Mutter ein Jahr in Karenz gehen, woraufhin der Vater ein weiteres Jahr bei den Kindern verbringt. Innerhalb der Karenz sowie vier Wochen darüber hinaus sind Eltern vor einer Kündigung geschützt. Auch während der Karenz bezahlt der Arbeitgeber keinen Lohn: Stattdessen erhalten Eltern das sogenannte Kinderbetreuungsgeld ausgezahlt.  

Bildungskarenz nach Elternkarenz

Zwei Jahre sind für viele Eltern nicht ausreichend, um wieder ins Berufsleben zurückzukehren. Dann gibt es noch die Möglichkeit, direkt im Anschluss an die Elternkarenz eine Bildungskarenz zu nutzen. Diese Karenz kann 2 bis 12 Monate dauern. Während der Bildungskarenz besteht allerdings kein Kündigungsschutz. 

Voraussetzung für die Bildungskarenz nach der Elternkarenz ist jedenfalls, dass dein Arbeitgeber zustimmt. Außerdem musst du während der Bildungskarenz dann auch tatsächlich eine Weiterbildung vorweisen, um das Weiterbildungsgeld zu erhalten. Die Bildungskarenz nach der Elternkarenz ist aber eine gute Option, um dich auf den Wiedereinstieg ins Berufsleben mit einer neuen Qualifikation vorzubereiten. 

Elternteilzeit als Wiedereinstieg

Früher oder später ist es für Eltern an der Zeit, wieder in den Beruf einzusteigen. Das ist eine große Herausforderung, bei der die Elternteilzeit helfen kann. Denn damit kannst du deine Arbeitsstunden reduzieren sowie deine Arbeit auf Zeiten legen, die dir eine bessere Betreuung deiner Kinder ermöglichen. Außerdem profitierst du auch in der Elternteilzeit vom Kündigungs- und Entlassungsschutz

Es gibt allerdings einige Voraussetzungen, um die Elternteilzeit zu nutzen: Du musst bereits drei Jahre bei deinem Arbeitgeber angestellt sein und dieser muss mindestens 20 Arbeitnehmer beschäftigen. Außerdem musst du weiterhin 12 Stunden pro Woche arbeiten, wobei deine Arbeitszeit um mindestens 20% reduziert werden muss. Das bedeutet bei einer 40-Stunden-Woche, dass du durch die Elternteilzeit auf 12 bis 32 Stunden reduzieren kannst. Auf die genaue Arbeitszeit musst du dich mit deinem Arbeitgeber einigen.

Auch wenn es wichtige Regelungen wie den Mutterschutz oder die Elternkarenz gibt: Wenn du eine Familie gründen willst, ist ein familienfreundlicher Arbeitgeber wichtig. Auf HeuteJOBS.at findest du zahlreiche offene Stellen, die für (zukünftige) Eltern bestens geeignet sind.   


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