19.12.2023 ● Sonja Zuckerstätter
Arbeiten am Feiertag: Diese Rechte hast du
Grundsätzlich gilt in Österreich die Feiertagsruhe. Doch in vielen Branchen müssen Menschen auch am Feiertag arbeiten – vom öffentlichen Verkehr über Rettungsdienste und Pflege bis zur Bäckerei und Gastronomie. Dabei haben Arbeitnehmer*innen spezielle Rechte, die du unbedingt kennen solltest. Wir erklären dir, was du zum Arbeiten am Feiertag wissen musst.
Was ist eigentlich ein „Feiertag“ im Arbeitsrecht?
An Feiertagen haben Arbeitnehmer*innen einen Anspruch auf eine ununterbrochene Ruhezeit von 24 Stunden. Dabei gibt es 13 Feiertage in Österreich, die für alle ArbeitnehmerInnen gelten – von Neujahr am 1. Jänner bis zum Stephanstag am 26. Dezember. Zusätzlich dazu gibt es seit einigen Jahren den „persönlichen Feiertag“, den Arbeitnehmer*innen selbst wählen dürfen. Dabei handelt es sich allerdings um einen Urlaubstag.
Achtung: Der 24. und der 31. Dezember sind in Österreich keine Feiertage. Allerdings legen viele Kollektivverträge für diese beiden Tage einen früheren Dienstschluss fest. Manche Arbeitgeber schenken ihren Mitarbeitenden zudem einen halben Tag an Weihnachten und Silvester, der ganz normal bezahlt wird. Um gesetzliche Feiertage handelt es sich dabei trotzdem nicht.
Wer darf oder muss am Feiertag arbeiten?
Es gibt einige Ausnahmen der Feiertagsruhe, durch die Arbeitnehmer*innen an Feiertagen arbeiten dürfen oder müssen. Diese wurden in § 11 und § 12 des Arbeitsruhegesetzes festgelegt. Unter anderem gibt es folgende Ausnahmen, warum das Arbeiten an Feiertagen notwendig sein kann:
- Bestimmte Tätigkeiten: Manche Tätigkeiten, wie etwa die Versorgung von Tieren oder die Bewachung und Wartung von Betriebsanlagen, erfordert das Arbeiten an Feiertagen.
- Außergewöhnliche Fälle: In Notfällen, die beispielsweise eine unmittelbare Gefahr für das Leben oder die Gesundheit von Menschen darstellen, muss ebenfalls gearbeitet werden. Hier wird oft ein Bereitschaftsdienst für Feiertage aufgestellt.
- Ausnahmen durch Verordnung: Eine lange Liste von Verordnungen im Arbeitsruhegesetz legt fest, wann in welchen Branchen trotz Feiertag gearbeitet werden darf oder muss.
- Kollektivvertrag und Betriebsvereinbarungen: In einigen Fällen wird die Arbeit an Feiertagen auch im Kollektivvertrag oder der Betriebsvereinbarung geregelt. Im Kollektivvertrag ist etwa die Feiertagsarbeit aus wirtschaftlichen Gründen zulässig. Das gilt beispielsweise oft für die Arbeit am Feiertag im Handel und in der Gastronomie.
Auch wenn die Arbeit an Feiertagen grundsätzlich erlaubt ist, dürfen nicht mehr Arbeitnehmer*innen als nötig beschäftigt werden. Wenn du am Feiertag arbeiten sollst und nicht weißt, warum, kannst du dich bei der Arbeiterkammer erkundigen.
Wie lange muss man am Feiertag arbeiten?
Wenn eine der oben genannten Ausnahmen greift, ist eine normale Arbeitszeit an Feiertagen erlaubt. Diese darf im Normalfall – wie an jedem anderen Arbeitstag – maximal 12 Stunden dauern. Dabei darf auch die wöchentliche Maximalarbeitszeit von 60 Stunden nicht überschritten werden. Eine Überschreitung der 12 beziehungsweise 60 Stunden ist nur in streng geregelten Ausnahmefällen möglich.
Es gibt zusätzlich noch eine Vorgabe, wie lange du vor einem Feiertag arbeiten darfst. So muss die Feiertagsruhe zwischen 0 und 6 Uhr am Feiertag beginnen. Deine Nachtschicht muss also vor 6 Uhr enden, um nicht als Feiertagsarbeit zu zählen.
Wie wird die Feiertagsarbeit bezahlt?
Das Besondere an Feiertagen ist, dass du bezahlt wirst, ohne zu arbeiten. Das sogenannte Feiertagsentgelt ist also der Anteil deines Gehaltes, den du ganz automatisch bekommst – auch dann, wenn du am Feiertag frei hast. Zusätzlich gibt es auch das Entgelt für Feiertagsarbeit: Also die zusätzliche Bezahlung dafür, dass du am Feiertag arbeiten musstest. Dabei wirst du im Normalfall mit deinem normalen Stundenlohn bezahlt.
Wenn du also Vollzeit arbeitest und der Weihnachtsfeiertag am 25. Dezember wie dieses Jahr auf einen Montag fällt, dann wirst du für diesen Tag ganz normal bezahlt. Wenn du am Feiertag arbeiten musst wie an anderen Montagen, erhältst du die acht Stunden Arbeitszeit zusätzlich bezahlt. Du wirst also doppelt für das Arbeiten am Feiertag bezahlt – daher kommt auch die Bezeichnung des „doppelten Gehaltes“.
Kann man die Arbeit am Feiertag verweigern?
Wenn du am Feiertag nicht arbeiten willst, solltest du das deiner Führungskraft zunächst freundlich mitteilen. Du kannst also den Wunsch äußern, den Feiertag auch wirklich freizubekommen. Wenn das nicht möglich ist und eine der Ausnahmen laut dem Arbeitszeitgesetz greift, musst du tatsächlich am Feiertag arbeiten.
Du kannst die Arbeit am Feiertag aber in einem speziellen Fall ablehnen: Wenn die Feiertagsarbeit durch eine schriftliche Einzelvereinbarung zugelassen werden muss. Das ist dann der Fall, wenn keine der Ausnahmen greift und es auch keinen Betriebsrat gibt. Dann darfst du die Arbeit am Feiertag verweigern – und dein Arbeitgeber darf dich deswegen auch nicht kündigen.
Das Arbeiten am Feiertag ist oft kein Grund zur Freude. Wenn du dich ungerecht behandelt fühlst, kannst du beim Betriebsrat oder der Arbeiterkammer um Unterstützung bitten. Oder du nimmst den Vorfall zum Anlass, dir einen neuen Job zu suchen. Du kannst dir die Arbeit am Feiertag aber auch so schön wie möglich gestalten und dich über das doppelte Gehalt für den Arbeitstag freuen.
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