28.11.2023 ● Sonja Zuckerstätter
Pflegeurlaub nehmen: Das musst du dazu wissen
Gerade im Kindergarten und der Schule gehen fast immer Viren und Bakterien um. So kommt es schnell zu einem Krankheitsfall in der Familie. Dann hast du die Möglichkeit, Pflegeurlaub zu nehmen. Die folgenden Fragen tauchen im Zusammenhang mit dem Pflegeurlaub in Österreich häufig auf. Wir geben die wichtigsten Antworten.
Was ist Pflegeurlaub eigentlich?
Der Pflegeurlaub ist eine Freistellung von der Arbeit, um nahe Angehörige zu pflegen. Sie kann in Anspruch genommen werden, wenn man aufgrund der notwendigen Pflege nicht zur Arbeit erscheinen kann. Dabei ist der Pflegeurlaub eine bezahlte Freistellung – du bekommst also wie gewohnt dein normales Gehalt für die Zeit des Pflegeurlaubs. Die wichtigste Voraussetzung für den Pflegeurlaub ist ein aufrechtes Arbeitsverhältnis: Du hast aber ab dem ersten Tag im neuen Job Anspruch auf Pflegeurlaub.
Als notwendig gilt die Pflege dann, wenn eine Arbeitsverhinderung wegen des Pflegefalls nicht zu vermeiden ist. Also etwa dann, wenn keine andere Betreuungsperson, wie zum Beispiel die Großeltern, einspringen kann. Dabei gelten sowohl akute als auch chronische Erkrankungen als ausreichender Grund. Wichtig ist nur, dass die Pflege notwendig ist.
Wo liegt der Unterschied zwischen Pflegeurlaub und Pflegefreistellung?
Es gibt keinen Unterschied zwischen Pflegeurlaub und Pflegefreistellung: Es handelt sich dabei um dieselbe Regelung. Meist wird umgangssprachlich vom Pflegeurlaub gesprochen. Kranke Angehörige zu pflegen, hat mit Urlaub aber nichts zu tun. Die korrekte Bezeichnung, von der beispielsweise auch die Arbeiterkammer schreibt, ist die „Pflegefreistellung“. Es handelt sich schließlich um eine notwendige Freistellung von deiner Arbeit und nicht um einen entspannten Urlaub.
Als Teil der Pflegefreistellung gibt es auch die Begleitungsfreistellung und die Betreuungsfreistellung. Bei der Begleitungsfreistellung handelt es sich um eine Freistellung von der Arbeit, um Kinder bis zum 10. Geburtstag bei einem stationären Aufenthalt im Spital zu begleiten. Die Betreuungsfreistellung kann für die Betreuung von Kindern in Anspruch genommen werden – auch wenn diese nicht krank sind. Sie ist dann notwendig, wenn jene Person, die das Kind normalerweise betreut, aus schwerwiegenden Gründen verhindert ist. Darunter fällt etwa Krankheit oder ein Spitalsaufenthalt.
Wie hoch ist der Anspruch auf Pflegeurlaub in Österreich?
In Österreich haben Arbeitnehmer*innen Anspruch auf eine Woche Pflegefreistellung pro Jahr. Wie beim Urlaub errechnet sich der genaue Anspruch aus den wöchentlichen Arbeitsstunden: Bei einer Teilzeitstelle mit 20 Wochenstunden kannst du also 20 Stunden Pflegeurlaub pro Jahr nutzen. Dabei kann der Pflegeurlaub stunden-, tage- oder wochenweise aufgebraucht werden.
Wichtig ist, dass es insgesamt nur diese eine Woche Anspruch auf Pflegeurlaub im Jahr gibt. Auch als Elternteil von drei Kindern kannst du nur eine Woche pro Jahr für die Pflege freinehmen. Außerdem umfasst der Anspruch auf Pflegefreistellung auch die Begleitungsfreistellung und Betreuungsfreistellung. Die einzige Ausnahme: Für Kinder unter 12 Jahren kann unter gewissen Umständen eine zweite Woche Pflegeurlaub pro Jahr gewährt werden.
Für welche Angehörigen kann man Pflegeurlaub nehmen?
Am häufigsten wird der Pflegeurlaub für Kinder genutzt, da sie die meiste Betreuung brauchen. Du kannst aber auch Pflegeurlaub für Eltern oder Pflegeurlaub für Ehepartner*innen in Anspruch nehmen. Seit November 2023 gibt es dabei neue Regelungen. So kann die Pflegefreistellung jetzt für alle Personen genutzt werden, die im gleichen Haushalt leben – also auch beispielsweise für Geschwister oder Lebensgefährt*innen. Gleichzeitig kannst du auch Pflegeurlaub für alle nahen Angehören nehmen, selbst wenn diese nicht im gleichen Haushalt leben.
Wer gehört zu den nahen Angehörigen?
Für folgende nahen Angehörigen kannst du Pflegeurlaub in Anspruch nehmen:
- Kinder (auch Wahl- und Pflegekinder sowie im gemeinsamen Haushalt lebende Kinder des oder der Partner*in)
- Eltern (auch Wahl- und Pflegeeltern)
- Ehepartner*innen, eingetragene Partner*innen und Lebensgefährt*innen
- Enkelkinder und Urenkelkinder sowie Großeltern und Urgroßeltern
Wie kann man den Pflegeurlaub beanspruchen?
Wenn du Pflegeurlaub brauchst, musst du deinen Arbeitgeber so schnell wie möglich darüber informieren. Dabei kann der Nachweis darüber, dass die Pflege notwendig ist, mündlich oder schriftlich eingebracht werden. Die Form der Mitteilung kann grundsätzlich von Arbeitnehmer*innen selbst gewählt werden.
Manche Arbeitgeber verlangen zudem ein ärztliches Attest, das die Pflegebedürftigkeit der oder des Angehörigen bestätigt. Da ein solches Attest oft nicht von der Krankenkasse übernommen wird, muss die Kosten der Arbeitgeber tragen. Das gilt aber nur, wenn dieser das ärztliche Attest ausdrücklich verlangt hat. Am besten erkundigst du dich also zunächst, ob dein Arbeitgeber ein Attest braucht.
Wird der Pflegeurlaub vom normalen Urlaub abgezogen?
Nein. Da es sich eigentlich um eine Pflegefreistellung handelt, wird die entgangene Arbeitszeit nicht von deinem Urlaub abgezogen. Wenn dein Anspruch auf Pflegeurlaub für das Jahr bereits aufgebraucht ist, kannst du aber ohne vorherige Vereinbarung Urlaub nehmen. Das gilt allerdings nur für pflegebedürftige Kinder unter 12 Jahren. Wichtig ist auch hier, dass du deinen Arbeitgeber sofort über den Urlaub informierst und die notwendigen Nachweise erbringst.
Was tun bei Kündigung wegen Pflegefreistellung?
Eine Kündigung während oder wegen einer geplanten Pflegefreistellung ist nicht zulässig. Du kannst die Kündigung deshalb bei Gericht bekämpfen. So kann entweder eine Fortführung des Arbeitsverhältnisses oder ein Schadensersatzanspruch erwirkt werden. Dabei sind die Fristen für eine Anfechtung der Kündigung allerdings sehr kurz – du solltest unbedingt sofort mit deiner Gewerkschaft oder der Arbeiterkammer sprechen.
Du kennst jetzt die wichtigsten Informationen zum Pflegegeld, um deinen Anspruch richtig zu nutzen. Wichtig ist, dass du die Pflegefreistellung nur aus wichtigen Gründen nutzt – so stellst du sicher, dass dein Arbeitgeber kein Recht auf eine Kündigung hat. Sollte dein Arbeitgeber dir allerdings damit drohen, ist es wohl ohnehin Zeit für einen neuen Job.
Melde dich jetzt für unseren HeuteJOBS-Newsletter an, um keine wichtigen Infos zur Jobsuche und Bewerbung zu verpassen!
Teilen per: