Heute - Jobs
Search

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. ALLGEMEINES

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen der AHVV Verlags GmbH (im Folgenden „der Verlag" genannt) im Zusammenhang mit Anzeigen-, Beikleber und Beilagenaufträgen für die Tageszeitung "Heute", soweit nicht ausdrücklich und schriftlich Abweichendes vereinbart wird. Sie sind ein wesentlicher Bestandteil jedes Angebotes des Verlages und mit diesem abgeschlossenen Vertrages.

1.2 Der Auftraggeber stimmt zu, dass auch im Fall der Verwendung von Geschäftsbedingungen durch ihn von den Bedingungen des Verlages auszugehen ist, auch wenn die Bedingungen des Auftraggebers unwidersprochen bleiben. Vertragserfüllungshandlungen des Verlages gelten insofern nicht als Zustimmung zu abweichenden Vertragsbedingungen.

2. AUFTRAGSERTEILUNG/ VERTRAGSABSCHLUSS

2.1 Anzeigenaufträge müssen schriftlich erteilt und durch den Verlag schriftlich angenommen werden. Mündliche Vereinbarungen, die nicht schriftlich bestätigt werden, binden den Verlag nicht. Ausgenommen hiervon sind Auftragsverhältnisse über Wortanzeigen, die auch mündlich zustande kommen können.

2.2 Der Verlag behält sich vor, Werbemaßnahmen, die vom Österreichischen Werberat beanstandet wurden, nicht abzudrucken (einschließlich des sofortigen Stopps einer bereits laufenden Werbekampagne). Der Verlag kann insbesondere aus diesem Grund von rechtsverbindlich angenommenen Aufträgen zurücktreten.

2.3 Es obliegt dem Auftraggeber, sich vor Aufgabe des Inserates über den jeweils gültigen Anzeigentarif (sowie die Richtlinien betreffend Zahlweise bei Wortanzeigen), die Höhe der anfallenden Abgaben (insbesondere der Werbeabgabe und Umsatzsteuer) und die jeweils gültigen Bedingungen der "Anzeigengestaltung" zu informieren. Bei Änderungen von Anzeigenpreisen oder der "Anzeigengestaltung" treten die neuen Bedingungen – auch bei laufenden Aufträgen – sofort in Kraft, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.

2.4 Auftragsgrundlagen sind die Auftragsbestätigung des Verlages, die jeweils gültigen AGB (www.heute.at/agb), die jeweils gültigen Anzeigenpreislisten und die jeweils gültige "Anzeigengestaltung" in dieser Reihenfolge.

2.5 Der Auftraggeber ist für den Inhalt, die Form und die rechtliche (insbesondere wettbewerbsrechtliche, immaterialgüterrechtliche und strafrechtliche) Zulässigkeit der Anzeigen, Beikleber und Beilagen allein verantwortlich. Er sichert ausdrücklich zu, dass er über sämtliche Rechte verfügt, die für die Ausführung des Auftrages erforderlich sind, und das Werbemittel gegen keine gesetzlichen Bestimmungen verstößt. Der Verlag ist zu einer Prüfung der bereitgestellten Werbemittel oder eines Gegendarstellungsbegehrens jedenfalls nicht verpflichtet. Der Auftraggeber hat den Verlag für den Fall der Inanspruchnahme durch Dritte für sämtliche Schäden, die dem Verlag aus einem Verstoß des Auftraggebers gegen diese Verpflichtungen und Zusicherungen erwachsen, insbesondere auch hinsichtlich sämtlicher Kosten, die dem Verlag auf Grund der außergerichtlichen und gerichtlichen Abwehr derartiger Ansprüche entstehen, vollkommen schad- und klaglos zu halten. Erlangt der Auftraggeber Kenntnis von rechtswidrigen Vorgängen, ist er verpflichtet, den Verlag hiervon umgehend zu verständigen.

2.6 Ergänzend zu Punkt 2.1 gilt auch ein Übersenden der Druckunterlagen seitens Auftraggeber an den Verlag als Auftragsbestätigung.

3. DRUCKUNTERLAGEN

3.1 Der Auftraggeber hat alle zur Durchführung des Auftrages erforderlichen Mittel und Informationen, insbesondere Druckunterlagen, spätestens zum jeweils angegebenen Druckunterlagenschluss in geeigneter Form gemäß den Bedingungen der jeweils gültigen "Anzeigengestaltung" zur Verfügung zu stellen. Bei verspäteter Anlieferung ist der Verlag berechtigt, unter Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten oder ein ihm vorliegendes Sujet des Auftraggebers zu verwenden, oder die Einschaltung in der auf die Beistellung der Druckunterlagen folgenden Ausgabe vorzunehmen.

3.2 Der Verlag ist generell nicht verpflichtet, die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Druckunterlagen auf etwaige Fehler, Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen. Es liegt im Verantwortungsbereich des Auftraggebers Druckunterlagen gemäß den Anforderungen des Verlags bereitzustellen. Diese entsprechen dem "Austria Druckstandard Zeitungen" vom Verband Österreichischer Zeitungen und sind auf Anfrage, unter www.heute.at und unter www.voez.at erhältlich. Bei Abweichungen zu diesen Richtlinien, behält sich der Verlag das Recht vor, die Druckunterlagen entsprechend anzupassen. Bei sogenannten "Hochglanzproduktionen" gelten zusätzliche Anforderungen, welche auf Anfrage erhältlich sind. Bei diesen "Hochglanzdruckstrecken" kann dem Verlag durch notwendige Anpassungen an die Richtlinen ein erheblicher Mehraufwand entstehen, welcher dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt werden kann. Eventuell auftretende Farbabweichungen zur Ausgangsdatei stellen keinen Reklamationsgrund dar.

3.3 Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch hergestellt. Die Kosten hierfür trägt der Auftraggeber. Bei nicht fristgerechter Bestätigung des Probeabzuges gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt.

3.4 Die Pflicht zur Aufbewahrung der Druckunterlagen endet 3 Monate nach der Schaltung der Anzeige, falls nicht ausdrücklich schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.

3.5 Allfällige Produktions- und Kreativkosten sowie Kosten für eine notwendige Anpassung der Druckunterlagen sind nicht vom Anzeigenpreis erfasst und werden daher nach tatsächlichem Aufwand nach Maßgabe der jeweils aktuellen Preise des Verlages gesondert fakturiert.

4. SONDERWERBEFORMEN / BEILAGEN

4.1 Vor Auftragsausführung sind dem Verlag 2 Wochen vor dem Erscheinungstermin ein Muster und der Inhalt in geeigneter Form gemäß den Bedingungen der jeweils gültigen "Anzeigengestaltung" vorzulegen. Punkt 3.5 gilt sinngemäß.

4.2 Bei Werbeformen, welche die Titelseite miteinschließen (Halbmantel ("Flappe") oder Ummantelung), ist generell der Verlag in den Gestaltungsprozess einzubinden und durch diesen auch zu genehmigen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, bis spätestens 8 Werktage vor dem Erscheinungstermin ein Ansichts-PDF der geplanten Titelseite zur Endfreigabe an den Verlag zu schicken.

5. AUFTRAGSABWICKLUNG

5.1 Platzierungswünsche sind nur im Falle der Leistung eines Platzierungszuschlages bindend, ansonsten ist der Verlag unverbindlich um Erfüllung bemüht.

5.2 Allfällige Zusagen der Aufnahme von Anzeigen in bestimmten Ausgaben sind unverbindlich.

5.3 Bei Verschiebung aus technischen Gründen ohne vorherige Benachrichtigung des Auftraggebers kann weder die Zahlung verweigert, noch Schadenersatz verlangt werden.

5.4 Kosten, die durch die Änderung der ursprünglich vereinbarten Ausführung sowie beigestellten Druckunterlagen entstehen, werden dem Auftraggeber verrechnet.

5.5 Ankündigungen, Empfehlungen sowie sonstige Beiträge und Berichte, für deren Veröffentlichung ein Entgelt geleistet wird, werden gemäß § 26 MedienG als "Bezahlte Anzeige" oder "Entgeltliche Einschaltung" gekennzeichnet, es sei denn, dass Zweifel über die Entgeltlichkeit durch Gestaltung oder Anordnung ausgeschlossen werden können.

5.6 Farbabweichungen gegenüber dem Original bleiben aus drucktechnischen Gründen vorbehalten.

5.7 Der Verlag übernimmt keine eingeschriebenen Chiffrebriefe (Antwortschreiben auf Anzeigen mit Kennzahl) und haftet auf keinen Fall für in Verlust geratene Einsendungen. Eingelangte Chiffrebriefe werden 4 Wochen aufbewahrt. Die nach dieser Zeitspanne nicht abgeholten Zuschriften werden vernichtet. Eine Haftung des Verlages für Nachteile für unchiffriertes Erscheinen einer als Chiffreanzeige beauftragten Einschaltung ist ausgeschlossen.

6. ABRECHNUNG UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

6.1 Die angebotenen Preise sind die zu diesem Zeitpunkt aktuellen Anzeigentarife und gelten bis auf Widerruf. Die Abrechnung erfolgt nach der jeweils gültigen Anzeigenpreisliste. Bei Änderung der Anzeigenpreisliste treten die neuen Preise auch bei aufrechter Vertragsbeziehung sofort in Kraft.

6.2 Die jeweiligen Preise verstehen sich exklusive anfallender Nebenkosten, allfälliger Werbeabgaben und gesetzlicher Umsatzsteuer.

6.3 Der Verlag ist berechtigt, die Auftragsausführung ohne Angabe von Gründen von einer Anzahlung eines Teiles oder des gesamten Preises abhängig zu machen. Bei Erst-Direktkunden ist eine 100% ige Vorauszahlung verpflichtend.

6.4 Sofern keine anderslautenden Zahlungsbedingungen vereinbart wurden, ist die Rechnung innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Zahlungen haben bar ohne jeden Abzug in der vereinbarten Währung mit schuldbefreiender Wirkung ausschließlich auf das vom Verlag namhaft gemachte Konto zu erfolgen. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist bei Überweisungen die unwiderrufliche Gutschrift auf dem vom Verlag bekanntgegebenen Konto maßgebend.

6.5 Ein Anspruch auf Kundenrabatt besteht nur dann, wenn ein vom Verlag angenommener schriftlicher, Anzeigenauftrag vorliegt, und dieser Rabatt spätestens mit der ersten Einschaltung schriftlich vereinbart ist. Rückwirkende Anzeigenaufträge werden nicht anerkannt, ebenso werden spätere Anzeigenaufträge nicht rückwirkend anerkannt. Rabatte können nur mit Zustimmung des Verlages sofort bei Rechnungslegung berücksichtigt oder nach Ablauf des Rabattjahres gutgeschrieben werden. Rabattjahr ist das Kalenderjahr. Rabattabrechnungen sind schriftlich spätestens drei Monate nach Ablauf des Rabattjahres zu legen.

6.6 Mengenrabatte werden nur bei vorheriger Bekanntgabe des Gesamtauftragsvolumen gewährt.

6.7 Im Falle des Zahlungsverzuges werden Verzugszinsen in der Höhe von 9,2% Punkten über dem von der ÖNB halbjährlich veröffentlichten Basiszinssatz verrechnet. Weiters werden aus dem Titel des Zahlungsverzuges die Mahn- und Inkassospesen geltend gemacht.

6.8 Bei Verzug mit der Zahlung auch nur einer Rechnung und/ oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Auftraggebers oder entsprechenden Antrages werden alle Rechnungen sofort zur Zahlung fällig (Terminverlust) und darauf gewährte Rabatte, Abschläge oder Boni hinfällig. Wenn der Auftraggeber mit seiner Zahlung in Verzug gerät, können die Erfüllung noch nicht durchgeführter Aufträge sowie die Annahme weiterer Aufträge abgelehnt und von einer Vorauszahlung abhängig gemacht werden.

6.9 Die Kosten für allfällige Mahnungen sowie die Kosten einer notwendigen und nicht von vornherein aussichtslosen Forderungseintreibung (z. B. durch einen Rechtsanwalt oder ein Inkassobüro) trägt der Auftraggeber, auch wenn es sich um vorprozessuale Kosten handelt.

6.10 Die Aufrechnung mit Gegenforderungen oder die Zurückbehaltung von Zahlungen – aus welchen Gründen auch immer – durch den Auftraggeber ist mangels ausdrücklicher Vereinbarung unzulässig.

6.11 Für den Fall, dass der Auftraggeber die Ausführung von vom Verlag bestätigter Aufträge nicht wünscht, wird jedenfalls ein Betrag von 20% des Inseratenwertes zuzüglich bereits angefallener Satz-, Repro- und Lithokosten in Rechnung gestellt. Der Verlag behält sich die Geltendmachung weiterer oder weitergehender Ansprüche vor. Erfolgt ein Anzeigenstorno nach Anzeigenschluss wird dem Auftraggeber der volle Anzeigenpreis in Rechnung gestellt.

6.12 Bei Betriebsstörungen oder Eingriffen durch höhere Gewalt hat der Verlag Anspruch auf volle Bezahlung der veröffentlichten Anzeigen, wenn die Aufträge mit 80 % der zugesicherten Druckauflage erfüllt sind. Geringere Leistungen sind nach dem Tausenderpreis gemäß der Kalkulationsauflage zu bezahlen.



7. GEWÄHRLEISTUNG / SCHADENERSATZ

7.1 Der Kunde hat die Einschaltungen umgehend zu untersuchen und allfällige Mängel binnen fünf Werktagen nach Erscheinen der Einschaltung mittels eingeschriebenen Briefes unter Bekanntgabe des Mangels bei sonstigem Ausschluss jeglicher Ansprüche zu rügen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die erbrachte Leistung als genehmigt.

7.2 Bei telefonischer Auftragserteilung oder Änderung (im Fall von Wortanzeigen) übernimmt der Verlag keine Gewähr und Haftung für die Richtigkeit der Wiedergabe.

7.3 Satzfehler und andere Mängel in vom Auftraggeber beigestellten Unterlagen hat ausschließlich der Auftraggeber zu vertreten.

7.4 Druckfehler, die vom Verlag zu vertreten sind, jedoch den Sinn des Inserates nicht wesentlich beeinträchtigen, begründen keine Ansprüche gegen den Verlag.

7.5 In den Fällen eines vom Verlag zu vertretenden, unleserlichen, unrichtigen oder unvollständigen Abdruckes der Anzeige, wodurch der Sinn des Inserates oder die Werbewirkung wesentlich beeinträchtigt sind, hat der Auftraggeber nur Anspruch auf Nachholung der mangelfreien Einschaltung zum nächstmöglichen Termin. In den Fällen, in denen dem Auftraggeber eine Ersatzanzeige unzumutbar ist, hat er einen Anspruch auf Preisminderung. Weitergehende Gewährleistungsverpflichtungen des Verlages sind ausgeschlossen. Im Zweifel unterwirft sich der Verlag den Empfehlungen des Gutachterausschusses für Druckreklamationen.

7.6 Bei Nichterscheinen der Zeitung oder der Anzeige aus Gründen, die vom Verlag zu vertreten sind, hat der Auftraggeber ebenfalls nur Anspruch auf Nachholung der mangelfreien Einschaltung zum nächstmöglichen Termin, soweit dem Auftraggeber die Nachholung zumutbar ist.

7.7 Der Verlag haftet nur für Schäden aufgrund Vorsatzes und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung des Verlages für Folgeschäden und entgangenen Gewinn, nicht erreichte Ziele, sowie für leichte Fahrlässigkeit ist in jedem Fall ausgeschlossen. Insbesondere ist eine Haftung des Verlages für Schäden, die durch Nichterscheinen eines Inserates an einem bestimmten Tag oder durch Druck-, Satz- oder Platzierungsfehler entstehen, ausgeschlossen. Die Haftung für grobe Fahrlässigkeit ist mit dem auf den betroffenen Teil der Auflage entfallen den anteiligen Einschaltungsentgelt absolut begrenzt. Der Auftraggeber hat Verursachung, Rechtswidrigkeit und Verschulden zu beweisen. Ersatzansprüche verjähren innerhalb von 6 Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, jedenfalls in 2 Jahren ab dem vereinbarten – bei wiederholenden Einschaltungen ersten – Einschaltungstermin.

7.8 Da die Produktion auf Schnellautomaten erfolgt, kann bei Sonderwerbeformen (Kleber, Beileimer, Memosticks usw.) aus technischen Gründen eine 100%ige Streuung nicht garantiert werden. Hier gilt eine Toleranzgrenze von 5% als vereinbart.

8. ANWENDBARES RECHT, GERICHTSSTAND UND ERFÜLLUNGSORT

8.1 Es wird die ausschließliche Anwendbarkeit österreichischen Rechtes – unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes und der internationalen Kollisionsnormen – vereinbart. Die Vertragssprache ist deutsch.

8.2 Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit einem Vertragsverhältnis, an welchem der Verlag beteiligt ist, ist ausschließlich die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes am Sitz des Verlages vereinbart.

8.3 Für Lieferungen, Leistungen und Zahlungen gilt als Erfüllungsort der Sitz des Verlages.

9. SONSTIGES

9.1 Sollten etwaige Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen hierdurch in ihrer Wirksamkeit unberührt. Anstelle einer etwa unwirksamen Bestimmung gilt als vereinbart, was in rechtlich zulässiger Weise der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt.

9.2 Sämtliche Vereinbarungen, nachträgliche Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden usw. bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Dies gilt auch für das Abgehen vom Schriftformerfordernis.